Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
(1 Bewertungen)Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehören zu den Gewinneinkünften und zählen zu den sieben Einkunftsarten des deutschen Steuerrechts. Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 EStG Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der „Naturkräfte“ gewinnen. Dazu zählen auch Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, der Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Auch Einkünfte aus Hauberg, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinschaften sowie Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb zählen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Da Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, ist die Abgrenzung zum Vorliegen einer gewerblichen Betätigung hier von großer Bedeutung.
Da Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zu Einkünften aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, ist die Abgrenzung zum Vorliegen einer gewerblichen Betätigung hier von großer Bedeutung.
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