Bereitstellungsprovision

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Bereitstellungsprovisionen werden von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von gewährten Darlehen oder Krediten dem Darlehensnehmer berechnet. Die Bereitstellungsprovision ist fällig, sofern die Kreditsumme zum vereinbarten Zeitpunkt vom Kreditnehmer noch nicht vollständig abgerufen worden ist. Neben der Bereitstellungsprovision kann die Bank auch Bereitstellungszinsen berechnen.

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