Diese Zeiten sind vorbei, die Finanzverwaltung möchte von sämtlichen Unternehmern die Steuererklärungen per Datenfernübertragung zugestellt haben. Das geschieht direkt via Elster oder über eine Buchhaltungssoftware bzw.Steuerprogramm mit Elsterintegration. Dennoch gibt es zur sogenannten "Vermeidung unbilliger Härten" ein paar Ausnahmen, etwa Härtefälle bei Kleinstbetrieben.
Urteil zur Entscheidung bei Härtefälle:
Hier wird auf die Übermittlung der Datenfernübertragung verzichtet (§ 25 Abs. 4 Satz 2 EStG). Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zum Beispiel bei einem selbstständigen Zeitungszusteller entschieden, dass dieser aufgrund des geringen Gewinns von knapp 2.800 Euro in 2013 und etwa 2.900 Euro in 2014 (bei Einnahmen von etwa 5.700 Euro bzw. 5.100 Euro) keine Daten per Internet übermitteln braucht.
Die Kosten der Anschaffung eines Computers inklusive Internetanschluss würden in diesem Fall in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den betrieblichen Einkünften stehen, so das Finanzgericht mit Urteil vom 12. Oktober 2016, 2 K 2352/15. Die Gesamtkosten stellen in diesem Fall jedoch nicht nur die Anschaffung der Hardware und Software dar, sondern auch deren Einrichtung sowie die Wartung, als auch die Hilfestellung bei Fehlfunktionen.
In ähnlichen Fällen könnte sich der steuerpflichtige Unternehmer auf die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz berufen und eine Steuererklärung (zum Beispiel die Einkommensteuererklärung) in Papierform abgeben. Allerdings ist anzumerken, dass bereits eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof gegen dieses Urteil eingelegt wurde (Az. des BFH: III B 173/16). Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis alle Privatpersonen und Unternehmer Software benutzen müssen (zum Beispiel Elster oder andere Buchhaltungssoftware, welche letztlich mit Elster funktionieren). Machen Sie sich also nicht die Arbeit unnötig schwer und versuchen altmodische Papierformulare auszufüllen und beim Finanzamt abzugeben, sondern gehen Sie mit der Zeit und nutzen Sie die elektronischen Möglichkeiten, denn diese werden Ihnen in absehbarer Zukunft ohnehin auferlegt, sodass sie sich nicht mehr werden können. Außerdem geht´s elektronisch echt schneller ;-)
Hinweis: Dennoch nutze ich auch oft ein Papierformular, um direkt am Schreibtisch zu prüfen, wo ich welche Zahl letztlich eintragen muss. Das Papierformular ist also eine kleine Ausfüllhilfe für das elektronische Formular.