Zahllast

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Die Zahllast ist prinzipiell ein Geldbetrag, der zu einer bestimmten Zeit auf ein bestimmtes Konto zu zahlen ist. Sehr häufig wird der Begriff der Zahllast in Verbindung mit der an das Finanzamt zu entrichtenden Umsatzsteuerschuld verwendet. Dabei stellt die Zahllast den Saldo zwischen der zu zahlenden Umsatzsteuerschuld und der vom Finanzamt zu erstattenden Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer dar.

Beispiel:
Der Unternehmer muss für den Voranmeldungszeitraum März insgesamt 123 EUR Umsatzsteuer zahlen. Gleichzeitig darf er aber 89 EUR Vorsteuer aus seinen erhaltenen Eingangsrechnungen zum Ansatz bringen. Somit ermittelt sich eine Zahllast in Höhe von 34 EUR. Der Unternehmer muss also noch 34 EUR in Form der Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt zahlen. Dieser Betrag wird durch die abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung ermittelt.

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