Weitergewährung
(1 Bewertungen)Ein Antrag auf Weitergewährung muss gestellt werden, wenn man zeitlich befristete Zuschüsse und Leistungen eines Amtes weiterhin beziehen möchte. Diese Leistungen und Zuschüsse können aus verschiedenen Bereichen des Sozialgesetzbuches (SGB) resultieren. Neben Leistungen zur Grundsicherung im Alter, Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II oder Zuschüssen für Kinder im Bereich Bildung und Teilhabe ist hier vor allem der Antrag auf Weitergewährung des Gründungszuschusses von Bedeutung.
Einem Antrag auf Weitergewährung des Gründungszuschusses müssen umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehört die Übersicht über die bisherige Geschäftstätigkeit, die geplanten zukünftigen Aktivitäten und der Nachweis, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Für die Höhe des Nachweises ist die Pfändungsgrenze ein guter Maßstab. Dieser Betrag muss bereits aus der bisherigen selbstständigen Tätigkeit als Gewinn erwirtschaftet werden.
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