Sonstige Preisbestandteile und weitere Besonderheiten
(1 Bewertungen)
Teil 4 von 4 aus der Serie:
Die Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung
- Die Preisangabenverordnung (PAngV) und ihre Bedeutung
- Preisangabenverordnung: Umsatzsteuer und Versandkosten - so geht's
- Grundpreise richtig angeben – so geht’s
- Sonstige Preisbestandteile und weitere Besonderheiten
Laut der Preisangabenverordnung sollen Verbraucher auf einen Blick den Endpreis für ein bestimmtes Produkt erkennen. Das heißt, Sie müssen Grundpreise, Versandkosten und anfallende Umsatzsteuer eindeutig angeben, wie wir bereits in den letzten Teilen unserer Serie gesehen haben. Heute soll es nun um sonstige Preisbestandteile und andere Besonderheiten nach der PAngV gehen.
Sonstige Preisbestandteile
Sonstige Preisbestandteile sind alle jene Kosten, die zwingend erforderlich sind, um die Ware zu verkaufen und in die Berechnung des Endpreises mit einfließen. Hierzu zählenbeispielsweise Flughafengebühren. Sie müssen entsprechend ausgewiesen werden. Müssen jedoch Kosten an Dritte gezahlt werden, wie Maklergebühren, so fallen diese nicht in den Bereich sonstiger Preisbestandteile.
Unverbindliche Preisempfehlungen und Verhandlungsbereitschaft
Unverbindliche Preisempfehlungen eines Herstellers unterliegen generell nicht der PAngV. Dies gilt jedoch nur solange, wie der Händler diese Preisempfehlungen nicht als seinen eigenen Preis annimmt. In diesem Fall muss er wieder alle Vorgaben der PAngV erfüllen.
Ein Zusatz, der besagt, dass der Preis Verhandlungssache ist, kann rechtens sein. Jedoch gilt auch dies nur dann, wenn keine gesetzlichen Vorgaben dem entgegenstehen und durch diese Angabe keine Irreführung ermöglicht wird. Die Floskeln „Preis Verhandlungsgrundlage“ oder „VB“ sind aber sogar nach aktuellen Gerichtsurteilen erlaubt.
Die PAngV und ihre Besonderheiten
Sie sehen also, dass die PAngV viele Tücken für Sie als Onlinehändler bereithält, die es zu umgehen gilt. Dabei sollten Sie sich stets an die Vorgaben halten, da Sie andernfalls eine Abmahnung oder sogar noch schwerwiegendere Sanktionen zu befürchten haben. Wenn Sie sich an die oben genannten Punkte jedoch halten, dann gehen Sie konform mit der PAngV und müssen nichts befürchten.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Magazin
- Die Preisangabenverordnung (PAngV) und ihre Bedeutung
- Preisangabenverordnung: Umsatzsteuer und Versandkosten - so geht's
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt