Raumkosten
(1 Bewertungen)In einem Unternehmen entstehen häufig Betriebsausgaben in Zusammenhang mit einem betrieblich genutzten Raum. Alle diese Aufwendungen werden als Raumkosten bezeichnet. So können regelmäßige Mietaufwendungen, Nebenkosten wie Heizung, Strom oder Wasser, aber auch Reparaturaufwand sowie Reinigungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Schornsteinfegerkosten und der Aufwand für die Hausverwaltung als Raumkosten verstanden werden. Raumkosten mindern den Gewinn des Unternehmens. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines gültigen Mietvertrages. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob die Raumkosten zu 100% abzugsfähige Betriebsausgaben sind oder ob eine Korrektur aufgrund einer privaten Nutzung vorgenommen werden muss.
Beispiel: Das Unternehmen hat zwei Räume mit einer Gesamtfläche von 200 m² per Vertrag gemietet. Der eine Raum mit einer Fläche von 50 m² wird jedoch vom Chef des Unternehmens privat genutzt. Daher können lediglich 75% der Mietaufwendungen und der Raumkosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend gemacht werden.
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