zurück in die nebenberufliche Selbständigkeit und die Familienversicherung?
(1 Antwort)Hallo! Ich habe folgendes Problem: 2007 wurde ich von der Krankenkasse als hauptberuflich selbständig eingestuft (24h wöchentliche Arbeitszeit) Meine Wochenarbeitszeit und mein Einkommen sind aber 2010 so stark zurück gegangen (15 h wöchentlich und 350 Euro monatlich), das ich zurück in die Familienversicherung möchte. Mein Einkommen war ohnehin sie besonders viel höher, ca 450-500 Euro im Monat und darauf habe ich dann über 200 Euro Beitrag bezahlt (und da hatte ich noch "Glück", das ich den ermäßigten Satz "genehmigt" bekam, wo auf etwas über 1200 Euro Einkommen gerechnet wird) Nun hatte und habe ich aber meine Schwester seit 2010 auf geringfügiger Basis (100 Euro im Monat) angestellt, in der Hoffnung, das der Umsatz steigt. Muß ich sie entlassen um wieder in die Familienversicherung zu können? Gibt es da eine KLARE gesetzliche Regelung oder nur Kannbestimmungen, die jede Krankenkasse anders auslegen kann? Wo liegen die aktuellen (2010) Einkommensgrenzen und die Grenze bei der Wochenarbeitszeit? Weiß da jemand genaues? Danke schon mal für die Auskünfte!
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Habe zwar noch keine Antwort, aber hier noch eine Ergänzung. Es wäre für mich auch denkbar, zu beantragen, als NEBENberuflich Selbständige eingestuft zu werden. Allerdings habe ich wie gesagt keine HAUPTberufliche Anstellung. Trotzdem müßte das ja irgendwie gehen (war am Anfang bei einer anderes Kasse auch so eingestuft) Welche Bedingungen müßte ich dafür erfüllen und wie wäre es da mit der ober genannten geringfügigen Weiterbeschäftigung meiner Schwester ?
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 als Sonderausgaben absetzbar
- So können Existenzgründer weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen
- Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?
- Krankenversicherung nach Auslaufen des Gründungszuschusses
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Interessantes aus dem Ratgeber
- Familienversicherung und Kleingewerbe §19 UstG.? Arbeitslos und Kleingewerbe?
- Neuberechnung der Krankenkassenbeiträge beim Gründerzuschuss
- Darf ein Familienversicherter den Ehegatten im Krankheitsfall kurzfristig vertreten oder nicht?
- noch 30 Tage arbeitslosengeld mit nebengewerbe, zusätzlich noch 400€ Job? ledig! Krankenversicherung?
- Nebengewerbe: Kapitallebensversicherung wird bei Krankenkasse als Einkommen angerechnet
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen