Werkverträge mit östeuropäischen Subunternehmern?
(1 Antwort)Hallo liebes Forum,
Ich habe mich vor kurzen im Bereich Trock&Akustik-Bau selbstständig gemacht-
Ich habe das im Vorfeld im Kleinsunternehmer-Satuts angemeldet, da ich bis jetzt noch nicht weiß wie es laufen wird, nichts desto trotz möchte ich evtl. mit anderen Subunternehmern arbeiten die, wenn es mal eng wird, arbeit von mir abnehmen können- heutzutage sind viele Fische im Meer und ich weiß nun nicht wie ich so einen Werkvertrag mit z.B. Tschechischen oder Slovenischen Subunternehmer schließen kann bzw. darf oder soll. Weitere fragen tun sich bei mir auf, ob nun die noch nicht EU-Staten ein deren Währung auch bezahlt werden müssen oder ob ich die Rechnungen auch in Euro bezahlen kann. Hierzu wäre es nette von Euch eine Info zu bekommen.
Danke an das Forum!
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hallo und danke für die Frage.
ob nun die noch nicht EU-Staten ein deren Währung auch bezahlt werden müssen oder ob ich die Rechnungen auch in Euro bezahlen kann.
sie stellen Ihre Rechnung in Deutschland und daher in Euro. Derjenige der sie zahlen muss, überweist zum aktuellen Umrechnungskurs oder in Euro. Bekommen sie eine Rechnung von einem nicht europäischen Land, müssen sie zum aktuellen Umtauschkurs diese Rechnung zahlen. Banken nehmen gerade deswegen häufig sehr viele Gebühren so dass der Spaß in der Regel teuer ist. Näheres dazu würde ich aber bei meiner Hausbank erfragen.ich weiß nun nicht wie ich so einen Werkvertrag mit z.B. Tschechischen oder Slovenischen Subunternehmer schließen kann bzw. darf oder soll.
Da das eine juristische Frage ist, darf ich die hier in dieser Form im Forum nicht beantworten. Ehrlich gesagt, weiß ich es auch nicht, daher kann ich nur einen versierten Rechtsanwalt in diesem Fachgebiet empfehlen. Hier geht es um Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und Ähnliche Dinge, da sollte man schon ein paar Euro im Vorfeld investieren, um nicht später auf die Nase zu fallen.
auf folgender Seite können Sie in Ihrer Nähe einen geeigneten Rechtsanwalt senden, und über das System, auch per E-Mail oder Telefon die Frage stellen und direkt am Telefon oder per E-Mail die Antwort bekommen. Das kostet nicht die Welt, und sie zahlen nur für das, was sie auch wissen wollen:
http://www.gruenderlexikon.de/rechtsanwaltssuche.php
bei solchen Unternehmens Beziehungen gerade auch in nicht europäischen Ausland oder in denen ehemaligen Ostblockstaaten, wäre ich persönlich sehr vorsichtig und würde bei der Abwicklung mit dort ansässigen Unternehmen nicht nur einen wasserdichten Vertrag oder allgemeine Geschäftsbedingungen vorhalten, sondern auch mit Vorauskasse oder Abschlägen in geeigneter höhe arbeiten. Ich wünsche Ihnen dabei viel Spaß und vor allem, dass sie keine bösen Überraschungen erleben.
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