Welche Ausgaben bei Nebengewerbe sind für die Umsatzsteuer relevant
(1 Antwort)Hallo, ich brauche ein paar Infos zur Nebentätigkeit. Welche Ausgaben für ein Nebengewerbe neben Arbeitslosengeld 1 sind für Umsatzsteuervoranmeldung relevant, also mit einer MwSt. belegt (Büromaterial ist klar? Meine Umsätze schwanken zwischen 150,- bis zu 850,- € im Monat. Ich habe ein Zimmer als Büro zuhause (5,5 Zimmer Wohnung gesamt). Also, zu welchem Anteil kann ich dann Telefon- und Internetkosten angeben? Sind aus Miet-, Heizung-, Wasser-, Strom-, GEZ-, Fahrtkosten auch MwSt. rauszuziehen, und auch Anteilig anzugeben. Leider habe ich noch keine einigermaßen relevante Antwort gefunden und würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann – Vielen Dank.
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Hallo,
nur vorab als Hinweis:
Du musst die Vorsteuer bei deinem Nebengewerbe nur dann berücksichtigen, wenn du als Kleinunternehmer nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machtst, also die Option zur freiwilligen Umsatzsteuer wählst. Erst dann macht es Sinn, sich darüber Gedanken zu machen. Denn ein Kleingewerbe ist in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, so dass die Kleinunternehmer nicht mit der Umsatzsteuer überlastet werden und sich auf das Geschäft konzentrieren können.
Doch nun zu deinen Fragen:
Ich habe ein Zimmer als Büro zuhause (5,5 Zimmer Wohnung gesamt).
Im Grunde genommen nicht, Raumkosten sind zwar auch als Betriebsausgaben abzugsfähig, doch dazu möchte ich mich hier nicht äußern, als es relativ kompliziert ist. Bitte dazu einen Steuerberater befragen.
Hinweis: Es gibt auch Onlinesteuerberater.
Mein Tipp: als Kleinunternehmer würde ich die Raumkosten rauslassen, da sie bei deinen Umsätzen wahrscheinlich ohnehin nicht zu einer besseren steuerlichen Situation führen. Daher würde ich mich mit dieser bürokratischen Angelegenheit nicht beschäftigen. Das kannst du dann machen, wenn dein Gewinn so hoch ist, dass Du jeden Euro benötigst, um diesen Gewinn durch die Betriebsausgaben zu drücken.
Übrigens:
Außerdem betreiben wir auch ein Betriebsausgabenlexikon, dort kannst du mehr als 200 verschiedene Betriebsausgaben nachlesen, außerdem im Betriebsausgabenratgeber steuerliche Fragen stellen, die dort sogar gratis ein Steuerberater zeitnah beantwortet.
Also, zu welchem Anteil kann ich dann Telefon- und Internetkosten angeben? Sind aus Miet-, Heizung-, Wasser-, Strom-, GEZ-, Fahrtkosten auch MwSt. rauszuziehen, und auch Anteilig anzugeben.
Dazu verweise ich auch auf das Lexikon und zwar auf den Begriff BetriebskostenNur soviel: wenn du die Raumkosten, Betriebskosten, Miete und sonstigen Kosten der Räume, in denen du arbeitest, mit einsetzen möchtest, werden die dann anteilig, also Quadratmeter des Raumes zur Gesamtzahl der Quadratmeter der Wohnung berechnet. Genau in diesem Verhältnis werden dann auch die entstehenden Kosten angesetzt. Wenn Du Umsatzsteuer arbeitest, entsteht natürlich kein Abzug mit Vorsteuer, sonst entsprechend auch anteilig Vorsteuerabzug. GEZ nur, wenn du betrieblich einen Fernseher oder Radio nutzen.
Auch die Fahrtkosten sind relativ schwierig im deutschen Steuerrecht zu behandeln. Dort gibt es wirklich sehr viele Ausnahmen und Regelungen, daher verweise ich auch hier auf das Stichwort Fahrtkosten.
Mein Tipp: Besucher einfach mal ein Existenzgründerseminar, und werden genau diese Fragen beantwortet, so dass du dort gezielt deine Probleme besprechen lassen kannst.
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