Vollzeitjob und Nebengewerbe zu Zweit! Was muß ich als Gründer alles tun und beachten???
(2 Antworten)Hallo,...
Ich und meine Verlobte stehen in festen Arbeitsverhältnissen, haben aber die möglichkeit Nebenbei etwas Geld zu Verdienen (allerdings im Moment nur bei einem Auftraggeber). Dies geht aber nur wenn wir ein Gewerbe angemeldet haben, da wir eine Rechnung stellen müssen! Was müssen wir dabei beachten, tun und gibt es da eine Verdienstobergrenze?
Gruß Ron
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Hallo,
also so einfach wie Sie oder auch Ihr Auftraggeber sich das Ganze vorstellen, ist es in der deutschen Gesetzeslandschaft leider nicht.
Hier ein paar Hinweise und zu klärende Punkte:
- Per Rechnung kann nur dann abgerechnet werden, wenn es sich bei Ihrer Tätigkeit um keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit handelt. Zu klären sind dabei unter anderem die Fragen nach der Regelmäßigkeit, Weisungsgebundenheit, Art der Vergütung, Abhängigkeit.
- Wenn monatlich nicht mehr als jeweils 400 Euro für Sie und Ihre Verlobte anfallen, warum nicht einfach als Aushilfslohn ( Minijob) abrechnen. Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von 30 % - das wars. Unter anderen, keine Gewerbeanmeldung, keine Gewinnermittlung, keine Steuerpflicht im Rahmen der eigenen Einkommensteuererklärung.
- Üben Sie und Ihre Verlobte die Tätigkeit gemeinsam oder jeder getennt für sich aus. Je nach dem, liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (aus zwei Personen) oder zwei Einzelunternehmen vor. Letzteres mit der Folge, jeden Verwaltungsaufwand mal zwei!
Also - Bitte Ihre Tätigkeit einfach beim Namen nennen und genauer beschreiben, dann kann auch eine genauere Antwort erfolgen.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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Hallo, Guten Morgen und Danke für die schnelle Antwort.
Bei der Tätigkeit würde es sich um die Tätigkeit handels, das man im Zeitraum September bis März (Testaufsteller - z.B. Parfum) in mehreren Filialen aufstellen soll. Die Vergütung bewegt sich bei mehr als 400€ im Monat! Es wird jeden Monat eine Rechnung gestellt und bezahlt wird Pro Aufsteller!
Das Nebengewerbe würde dann als GBR laufen, weil wir zu zweit Unterwegs wären.
Gruß Ron
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