Übernahme von Privatgegenständen in die Selbstständigkeit
(3 Antworten)Ausgegleidert von: Kleingewerbe, Krankenkasse und Anderes
Wenn ich nun ein bisher benutztes privates Handy bzw. Computer ausschließlich geschäftlich nutzen möchte, kann ich diese Dinge mittels Eigenbeleg in das Geschäft einführen oder muss ich das alles neu kaufen?
Hat jemand Erfahrung mit Übernahme eines privaten Handyvertrages in einen geschäftlichen Vertrag?
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Antworten
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Hallo,
einfach ab der Selbständigkeit die laufenden Handygebühren als Betriebsausgaben erfassen. Eine Vertragsumstellung ist nicht erforderlich, außer Sie über Ihre selbständige Tätigkeit in einer besonderen Rechtsform ( GmbH, KG, BGB-Gesellschaft) aus.
Die Anschaffungskosten können auch, je nach Alter des Geräts, entweder mit Ihrem Restbuchwert oder aktuellen Verkehrswert angesetzt werden.
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Den Handyvertrag kannst du aber unter Umständen ändern, und die Software auch. Für Firmen gibt es andere Angebote!
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Ich schätze ich habe das gleiche Problem wie ihr.. Bin seit kurzem auf Kleingewerbe selbständig geworden und überlege auch wie ich mein Handy und Vertrag auf Geschäft umschreiben muss/Kann?
Habe ich überhaupt steuerliche Vorteile wenn ich das Handy auf mein Geschäft um melde? Es sind ja nur 30 Euro / Monat dass ich für das Handyvertrag bezahlen!!
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