Termin verschoben - verfällt der Anspruch?
(3 Antworten)Hallo zusammen,
ich hoffe die Frage wurde noch nicht zu oft gestellt, ich fand leider noch keine Antwort.
Meine Freundin hat zum 1. November eine GbR angemeldet.
Ihr Termin beim Amt für den Existenzgründerzuschuss wurde jedoch zweimal von August auf nun den 17. November geschoben.
Steht ihr trotzdem der Gründerzuschuss für die nächsten neun Monate zu? Schließlich ist es nicht ihr Verschulden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
Klaus Schmidt
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Antworten
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hallo Klaus,
Ihr Termin beim Amt für den Existenzgründerzuschuss wurde jedoch zweimal von August auf nun den 17. November geschoben.
Steht ihr trotzdem der Gründerzuschuss für die nächsten neun Monate zu? Schließlich ist es nicht ihr Verschulden?
eine der Voraussetzungen für den Gründungszuschuss ist, dass zunächst der Antrag gestellt und dann das Gewerbe angemeldet wird. Wer das andersrum macht, wird keinen Gründungszuschuss bekommen. Egal ob das Amt den Termin verschoben hat oder wer auch immer schuld ist, man sollte die Reihenfolge einhalten. Wenn man keine Zeit hat, sollte das vorher mit dem Amt geklärt werden, denen euren Fall sehe ich allerdings schwarz. Wurde aber trotzdem empfehlen, nochmal mit dem Arbeitsamt zu sprechen, um auch Gewissheit zu haben.
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Danke für die Information. Wir bekommen spätestens morgen einen Rückruf der Sachbearbeiterin.
Was wenn sich der Termin nun nochmals zwei Mal verschiebt? Dann wäre es nicht möglich das Gewerbe bis zum nächsten Jahr zu starten wenn man weiterhin den Gründerzuschuss bekommen möchte?!
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Fakt ist, erst Gründungszuschuss anmelden (Formular in den Händen halten reicht dann schon), dann das Gewerbe, nicht andersrum. Das geht schief. vgl. auch unsere Checkliste zur Selbständigkeit:
Checkliste zur Selbständigkeit – Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
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