Teilzeitjob und Nebengewerbe beim gleichen Arbeitgeber?
(3 Antworten)Hallo, ich bin als kaufm. Angestellte bei einem Hersteller von Würstchen angestellt. Am Wochenende würde ich gern auf Messen oder im Imbisswagen für die gleiche Firma nebenberuflich tätig sein. Geht das, wenn ich ein Nebengewerbe anmelde? Die Rechnung würden an meinen Arbeitgeber gehen. Vielen Dank für eine Info und Gruß
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Antworten
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Hallo anica,
macht hier Maika das Würstchen
Ne, im ernst.Geht das, wenn ich ein Nebengewerbe anmelde?
Nebengewerbe kann man immer anmelden. Es handet sich hier nicht um eine nach der Gewerbeverordnung verbotenen Tätigkeit.
Was für mich fraglich ist, ob die gewerbliche Tätigkeit durch die Sozialversicherung ( Rentenversicherung) nicht zum "normalen" Arbeitsentgelt hinzugerechnet wird. Es also wie das Gehalt auch der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterzogen werden muss, da es im Rahmen des Angestelltenverhältnisses anfällt. Es ist eben nur provisions- oder leistungsabhängiges Entgelt. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt.
Im Zweifel kommt es auf einen Versuch an. Wie es richtig gemacht wird oder ob es nicht zulässig ist, kommt eh nur durch eine Prüfung durch entsprechende Ämter nachträglcih ans Licht. Dann kann es aber u.U. teuer werden, wenn entsprechende Beträge (SV, Lohsteuer...) für vergangene Jahre fälig werden.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, dann einfach diesbezüglich einen Anwalt konsultieren. Es gibt mit Sicherheit Urteile aus der Rechtsprechung, die diesen Fall regeln.
Auch unbedingt das Thema mit dem Arbeitgeber absprechen.
Tipp: Das Gewerbe auf den Ehemann/Bruder oder die Eltern laufen lassen
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Hallo,
"es geht alles - außerm Frosch - der hopst"
Und eine hauptberufliche und nebenberufliche Tätigkeit beim selben Arbeitgeber - dies geht auch nicht.
Dass es sich bei der Wochenendtätigkeit um keine Arbeitnehmertätigkeit handelt dürfte fast nicht darstellbar sein.
Also - klare Fronten von vornherein - Nebentätigkeit ordnungsgemäß als Zusatz-/Überstunden abrechnen und auszahlen lassen.
Von dem Tip von Torsten rate ich ab - Der Teufel und der Zufall sind zwei große Unbekannte - Was ist zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, Verbrennung beim Imbiss?
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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