Teilzeitjob und Nebengewerbe beim gleichen Arbeitgeber?

(3 Antworten)
+1 -0

Hallo, ich bin als kaufm. Angestellte bei einem Hersteller von Würstchen angestellt. Am Wochenende würde ich gern auf Messen oder im Imbisswagen für die gleiche Firma nebenberuflich tätig sein. Geht das, wenn ich ein Nebengewerbe anmelde? Die Rechnung würden an meinen Arbeitgeber gehen. Vielen Dank für eine Info und Gruß

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    Hallo anica,

    macht hier Maika das Würstchen

    Ne, im ernst.

    Geht das, wenn ich ein Nebengewerbe anmelde?


    Nebengewerbe kann man immer anmelden. Es handet sich hier nicht um eine nach der Gewerbeverordnung verbotenen Tätigkeit.

    Was für mich fraglich ist, ob die gewerbliche Tätigkeit durch die Sozialversicherung ( Rentenversicherung) nicht zum "normalen" Arbeitsentgelt hinzugerechnet wird. Es also wie das Gehalt auch der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterzogen werden muss, da es im Rahmen des Angestelltenverhältnisses anfällt. Es ist eben nur provisions- oder leistungsabhängiges Entgelt. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt.

    Im Zweifel kommt es auf einen Versuch an. Wie es richtig gemacht wird oder ob es nicht zulässig ist, kommt eh nur durch eine Prüfung durch entsprechende Ämter nachträglcih ans Licht. Dann kann es aber u.U. teuer werden, wenn entsprechende Beträge (SV, Lohsteuer...) für vergangene Jahre fälig werden.

    Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, dann einfach diesbezüglich einen Anwalt konsultieren. Es gibt mit Sicherheit Urteile aus der Rechtsprechung, die diesen Fall regeln.

    Auch unbedingt das Thema mit dem Arbeitgeber absprechen.

    Tipp: Das Gewerbe auf den Ehemann/Bruder oder die Eltern laufen lassen


  • +0 -0

    Hallo,

    "es geht alles - außerm Frosch - der hopst"

    Und eine hauptberufliche und nebenberufliche Tätigkeit beim selben Arbeitgeber - dies geht auch nicht.
    Dass es sich bei der Wochenendtätigkeit um keine Arbeitnehmertätigkeit handelt dürfte fast nicht darstellbar sein.

    Also - klare Fronten von vornherein - Nebentätigkeit ordnungsgemäß als Zusatz-/Überstunden abrechnen und auszahlen lassen.

    Von dem Tip von Torsten rate ich ab - Der Teufel und der Zufall sind zwei große Unbekannte - Was ist zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, Verbrennung beim Imbiss?

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de

    Hinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.
    Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.


  • +0 -0

    ok, überzeugt. das könnte kompliziert werden und teuer obendrein.


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen