Rechnung und Lieferdatum

(6 Antworten) +1 | -0

Hallo Existenzgründer

Ich habe mich vor ein paar Wochen nun auch selbstständig gemacht Leider tauchen hin und wieder Fragen auf, die vorher nicht abzusehen waren, aber denke das dürfte jeder hier kennen.

Meine Frage bezieht sich auf eine von mir gestellte Rechnung und das Lieferdatum.

Bsp:

Montag: Ein Kunde bestellt.
Dienstag: Ich stelle Rechnung mit bitte um Zahlung.
Freitag: Geld geht ein, ich verschicke die Ware.

Der Tag an dem man die Ware an den Zusteller (Post) übergibt, kann ja als Lieferdatum vermerkt werden. Leider weiß ich ja Dienstag (wenn ich die Rechnung stelle) noch nicht wann Zahlungseingang und damit der Tag des Verschickens der Ware ist.

Bin ich richtig informiert das bei Rechnungen unter 150€ kein Lieferdatum nötig ist?

Grüße
Disk

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

    Antworten

  • +0 | -0

    Vermerke doch einfach auf deinen Rechnungen folgenden Satz:

    "Das Rechungsdatum entspricht dem Lieferdatum."

    Damit hat du eindeutig klar gemacht, welches Datum gültig ist und musst nun auf das Lieferdatum im Einzelnen nciht mehr achten.

    Es sei denn aus irgendwelchen Gründen musst oder möchtest du das.

    Handelst du bei eBay?


    Kommentare

  • +0 | -0

    Danke für deine Antwort Torsten.

    Im Moment befindet sich mein Shop im Aufbau, also Nein kein Ebay

    Und dieser Satz reicht aus, auch wenn ich die Rechnung 1 Woche vor Lieferung stelle?


    Kommentare

  • +0 | -0

    Ja, sollte kein Problem sein, kannst aber zur Sicherheit nochmal einen Steuerberater fragen.


    Kommentare

  • +0 | -0

    Nochmals Danke Torsten, werd mich zur Sicherheit auch noch an nen Steuerberater wenden... im Moment hab ich noch keinen aber ganz ohne gehts einfach nicht

    Danke
    Disk


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo,

    Für Rechnungen über 150 Euro gilt:

    Richtlinie 185 Umsatzsteuerrichtlinien

    Zeitpunkt der Leistung und Vereinnahmung des Entgelts

    (16) 1Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. 2Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG) mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung übereinstimmt; in diesen Fällen genügt jedoch eine Angabe wie z. B. "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum". 3Gemäß § 31 Abs. 4 UStDV kann als Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird.


    Für Kleinbetragsrechnungen (Quittungen) bis 150 EUR genügt das Ausstellungsdatum (§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).

    Siehe auch hier

    und hier


    Kommentare

  • +0 | -0

    Danke Kexel, jetz sind alle meine Zweifel aus dem Weg geräumt Smile


    Kommentare

Verwandte Begriffe

Aus dem Magazin

Die Mindestbestandteile einer Rechnung

Eine ...

Rechnungsvorlage zu den Bestandteilen einer Rechnung mit Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflichtige ...

So nutzen Sie elektronische Rechnungen rechtssicher

Elektronische Rechnungen werden immer häufiger genutzt, denn sie haben viele Vorteile. Vor allem k...

Aus dem Ratgeber

...bedingte Bekleidung in Rechnung an Leistungsempfänger

Hallo Zusammen, relativ vor kurzen habe ich neben meinem Studium Promo-Tätigkeit (vorübergehend) ...

Rechnung aus dem Ausland

Hi, ich möchte als ...

Rechnung f. künstl. Tätigkeit als Privatperson?

Liebe Forenmitglieder, eben bin ich auf diese Seite gestoßen, von der ich mir Rat in einer Sache erho...