Rechnung und Lieferdatum
(6 Antworten)Hallo Existenzgründer
Ich habe mich vor ein paar Wochen nun auch selbstständig gemacht Leider tauchen hin und wieder Fragen auf, die vorher nicht abzusehen waren, aber denke das dürfte jeder hier kennen.
Meine Frage bezieht sich auf eine von mir gestellte Rechnung und das Lieferdatum.
Bsp:
Montag: Ein Kunde bestellt.
Dienstag: Ich stelle Rechnung mit bitte um Zahlung.
Freitag: Geld geht ein, ich verschicke die Ware.
Der Tag an dem man die Ware an den Zusteller (Post) übergibt, kann ja als Lieferdatum vermerkt werden. Leider weiß ich ja Dienstag (wenn ich die Rechnung stelle) noch nicht wann Zahlungseingang und damit der Tag des Verschickens der Ware ist.
Bin ich richtig informiert das bei Rechnungen unter 150€ kein Lieferdatum nötig ist?
Grüße
Disk
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Vermerke doch einfach auf deinen Rechnungen folgenden Satz:
"Das Rechungsdatum entspricht dem Lieferdatum."
Damit hat du eindeutig klar gemacht, welches Datum gültig ist und musst nun auf das Lieferdatum im Einzelnen nciht mehr achten.
Es sei denn aus irgendwelchen Gründen musst oder möchtest du das.
Handelst du bei eBay?Kommentar schreiben
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Danke für deine Antwort Torsten.
Im Moment befindet sich mein Shop im Aufbau, also Nein kein Ebay
Und dieser Satz reicht aus, auch wenn ich die Rechnung 1 Woche vor Lieferung stelle?
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Ja, sollte kein Problem sein, kannst aber zur Sicherheit nochmal einen Steuerberater fragen.
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Nochmals Danke Torsten, werd mich zur Sicherheit auch noch an nen Steuerberater wenden... im Moment hab ich noch keinen aber ganz ohne gehts einfach nicht
Danke
Disk
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Hallo,
Für Rechnungen über 150 Euro gilt:Richtlinie 185 Umsatzsteuerrichtlinien
Zeitpunkt der Leistung und Vereinnahmung des Entgelts
(16) 1Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. 2Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG) mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung übereinstimmt; in diesen Fällen genügt jedoch eine Angabe wie z. B. "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum". 3Gemäß § 31 Abs. 4 UStDV kann als Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird.
Für Kleinbetragsrechnungen (Quittungen) bis 150 EUR genügt das Ausstellungsdatum (§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).
Siehe auch hier
und hier
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