Nebengewerbe, Kleinunternehmerreglung, Rechnungen
(2 Antworten)Hallo,
Ich bin z.Z Alg-2 Empfänger, ein Bauunternehmer hat mir nun angeboten 3-4 Tage (Freitags) im Monat im Unternehmen auszuhelfen.
Aus Sicherheitsgründen (KV, Verdacht auf Schwarzarbeit zu umgehen u.s.) habe ich nun ein Nebengewerbe angemeldet und auch beim FA die Kleinunternehmerreglung beantragt.
Dritte sagten mir das in soeinem Fall ein "besonderer Vermerk" auf meine Rechnungen muss.
Wer weiß mehr dazu und kann mir genaueres sagen ?
LG S.
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Hallo,
nach § 14 UStG muss eine Rechnung den Steuersatz enthalten, mit dem der Umsatz versteuert wird. Da Sie als Kleinunternehmer aber keine Umsatzsteuer ausweisen können, würde ich unter den Rechnungsbetrag folgenden Vermerk setzen:
"Für den in dieser Rechnung abgerechneten Umsatz fällt keine Umsatzsteuer an, weil ich unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG falle".
Denken Sie aber daren, dass Sie Ihre Rechnungen fortlaufend numerieren (§ 14 Abs 4 Nr. 4 UStG).
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Soweit ok, mehr zum Thema Rechnungen
Was aber Samuel sicher meint, ist die Tatsache, dass Subunternehmer nach § 13b UStG besondere Regelungen hinsichtlich der Umsatzsteuer einhalten müssen. Diese entfallen aber eben, wenn man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist.Aus Sicherheitsgründen (KV, Verdacht auf Schwarzarbeit zu umgehen u.s.) habe ich nun ein Nebengewerbe angemeldet und auch beim FA die Kleinunternehmerreglung beantragt.
Das haben Sie übrigens sehr richtig gemacht, soweit sind die meisten bei der Existenzgründung noch gar nicht.
Fazit: als Kleinunternehmer reicht es, wenn man den bereits hier genannten Satz unter die Rechnungen schreibt. alles andere geprägt sich damit, da man ja als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss. Wir haben übrigens auf der oben genannten Seite auch Vorlagen für Rechnungen, sowohl für umsatzsteuerpflichtige, als auch für Kleinunternehmer kostenlos zum Download.
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