Minijobber einstellen bei umsatzbefreitem Unternehmen
(2 Antworten)Hallo,
ich habe eine Frage: Ich habe ein umsatzsteuerbefreites Unternehmen (einfach auf dem Rathaus angemeldet) und möchte jemanden auf 400 € - Basis einstellen.
Jetzt generell die Frage: Darf ich das überhaupt mit meinem Kleingewerbe oder muss ich es irgendwie ummelden?
Vielen Dank & Viele Grüße
Macler
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selbstverständlich darf man als Kleinunternehmer und auch als Umsatzsteuer befreiter Unternehmerpersonal einstellen. Bitte lies dazu unseren Beitrag
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
das Personal, in diesem Fall der geringfügig Beschäftigte muss selbstverständlich angemeldet werden. Das wird bei einem 400 EUR Jobber über die http://www.minijob-zentrale.de gemacht.
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