Minijob und Unternehmer mit einer PV-Anlage = familienversichert?

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Habe mich im Lexikon umgesehen, aber noch nicht alles so klar verstanden:

Fakt ist:

Ich bin familienversichert und Minijober (400 Euro/Monat).

Mein Mann ist angestellt und hat ein Kleinunternehmen.

Wir möchten jetzt eine Photovoltaik-Anlage auf unserem Eigenheim installieren.

Um die Einstiegskosten geringer zu halten, möchten wir die Anlage nicht auf das Kleinunternehmen laufen lassen, weil wir hier ja die Mehrwertsteuer nicht abziehen können.

Idee ist, daß ich als Minijober die PV-Anlage beim Finanzamt angebe und somit vorsteuerabzugsfähig bin. Werde natürlich auch die Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Soweit so gut, geht bis dahin auch alles sehr gut.

Frage ist jetzt nur, wie sieht es mit meiner Familienversicherung bei der Krankenkasse aus? Geht diese Konstellation? Was müßte ich ändern (nicht mehr 400 Euro, insgesamt nur noch 365 Euro mit Minijob und Ertrag aus der PV-Anlage)?

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

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    Danke für die interessante Frage, ich suche sie so gut es geht zu beantworten, verweise jedoch von vornherein auf zuständige Krankenkassen und professionelle Hilfe von einem Steuerberater.

    Frage ist jetzt nur, wie sieht es mit meiner Familienversicherung bei der Krankenkasse aus?

    Dazu haben wir bereits einen Artikel mit dem Titel Selbständig, Nebengewerbe, Minijob und Familienversicherung - geht das? verfasst. Der sollte zumindest über das grundsätzliche einer derartigen Konstellation aufklären.

    Laut unseren damaligen Recherchen geht für einen nebenberuflich Selbstständigen, der darüber hinaus noch einen Minijob hat einen Freibetrag von 365 €. Ungerecht aber Tatsache. Bitte klären Sie aus heutiger Sicht, ob diese Grenze sich nicht bereits geändert hat, denn unser Beitrag ist vom März letzten Jahres.

    Wenn Sie also mit der Fotovoltaikanlage einen Gewinn erwirtschaften, wird zu diesem Gewinn der Verdienst aus dem Minijob gerechnet. Wenn Sie nun über 365 € pro Monat kommen, können sie sich nicht mehr Familienversicherung. Das wird mit Sicherheit der Fall sein, denn wenn sie schon im Minijob, wie sie oben schreiben ,400 € verdienen, werden sie allein damit über diese besagte Grenze, auch ohne den Gewinn. Wie es allerdings mit Verlusten aus der Fotovoltaikanlage auf sie, kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, Verluste werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Dazu auch hier nochmal der Hinweis, befragen sie einen Fachmann, Steuerberater oder fragen Sie auch anonym bei der Krankenkasse nach, um wirklich sicher zu gehen.

    es macht sicher Sinn, dass sie die Fotovoltaikanlage auf ihren Namen anmelden, beim Finanzamt. So können sie die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom Finanzamt zurückbekommen, müssen aber auch regelmäßig die Umsätze der Umsatzsteuer unterziehen. Wenn ihr Mann als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer die Fotovoltaikanlage übernimmt, wäre die Fotovoltaikanlage damit automatisch auch umsatzsteuerbefreit, damit fällt der Vorsteuerabzug weg. Es ist eine schwere Entscheidung, die ich nur mit einem Steuerberater zusammen treffen wurde, denn der Steuerberater haftet auch für seine Entscheidungen und kann im Zweifel oder im Schadensfall mit seiner Vermögensschaden fachlich einstehen. Während denen das Unternehmensberater oder andere Personen, denen sie vielleicht vertrauen, nicht können.

    Es ist also eine gewisse Sicherheit bei der Konsultation eines Steuerberaters dabei. doch letztlich ist es ihre Entscheidung. Zum Thema Fotovoltaikanlage und Nebengewerbe haben wir auch einen Artikel geschrieben, der die Problematik mit dem Nebengewerbe erläutern soll. Vielleicht hilft dir auch noch etwas.


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