Massage-Dienstleistungen
(8 Antworten)Hallo zusammen!
Ich würde gerne neben meiner Ausbildung etwas Geld dazuverdienen und zwar mit Massage-Dienstleistungen. Da man mir jedoch aus der kleinsten Kleinigkeit nen Strick drehen kann und das evtl. das Aus meiner Ausbildung bedeuten kann möchte ich das alles "offiziell" machen. Daher hier meine Frage, was ich genau anstellen muss um ein Kleingewerbe "anzumelden". Die Sache mit der Umsatzsteuer ist mir klar. Was genau kommt jedoch noch auf mich zu? Reicht ein Rechtsschutz zur Absicherung bei Hausbesuchen? Wo kann ich das letztendlich anmelden?
Hoffe hier auf Hilfe zu stoßen.
Danke.
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Antworten
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Oh sorry, habe dieses Wochenende einen neuen PC bekommen und daher ging es mit dem Netz nicht. Steuerberater Kexel macht das auch in seiner Freizeit, schließlich ist es ja kostenlos, da darf es auch schon mal länger dauern, oder?
Also zur Frage:was ich genau anstellen muss um ein Kleingewerbe "anzumelden"
Einfach beim Gewerbeamt in der zuständigen Gemeinde oder Stadt ein Gewerbe anmelden. Alles weitere klären die dort. Übrigens, man kann kein KLeingewerbe anmelden. Diese Klassifizierung ergibt sich erst durch die Abfrage im steuerlichen Erfassungsbogen des zuständigen Finanzamtes. Dazu sind hier im Forum schon sehr viele BEiträge beantwortet worden.Reicht ein Rechtsschutz zur Absicherung bei Hausbesuchen?
Da würde ich eher eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Bereich abschließen. Vgl. dazu hier:
http://www.tarifevergleichen.com/versicherungen-vergleichen.html
Hier kann man sämtlcihe Versicheurngen vergleichen und INfos zu den Versicheurngen erfahren. Was decken die, was wird nciht bezahlt und versichert usw.Wo kann ich das letztendlich anmelden?
Weitere nötige Anmeldungen kann man beim Gewerbeamt erfahren. Im Bereich Pysiotherapie muss man aber schon eine geeignete Ausbildung haben, dass kann nciht jeder einfach machen. Da bitte ncoh mal beim Gewerbeamt erkundigen.
Oder sind es erotische Massagen? Da ist es wieder etas anders, macht auch mehr Spaß
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Hallo..
Ich würde auch gerne neben meiner Masseur und med. BAdemeister-Ausbildung Wellnessmassagen anbieten! ich habe meine alte Arbeitskollegin (arbeitet bei einer Stadt) gefragt und diese hat das Gewerbeamt gefragt, ob ich ein Gewerbe anmelden muss, wenn ich nur bis höchstens 200 € netto pro monat arbeite... Sie meinte, da Masseurin (eigentlich ja Wellnessmasseurin) freiberuflich ist, bräuchte ich kein Gewerbe anmelden, egal ob neben- oder hauptberuflich!
Dann habe ich beim Finanzamt angerufen und die meinte, dass ich einen Fragebogen ausfüllen sollte, wo geklärt wird, ob ich ein Kleingewerbe machen könnte, ohne die Umsatzsteuer (unter 17.500 € jährlich)... und wenn das Gewerbeamt keine Anmeldung bräuchte, wäre das dann auch ok!!! (die werden wohl ihre Vorgaben habe, so meinte sie!)....
Hmmmhhhh!!! Jetzt bin ich etwas verwirrt, was ich machen soll!!! Gewerbe anmelden ist ja eigentlich kein grroßer Aufwand, ein paar Euro und so. aber was kommt da noch auf mich zu??? Finanzamt meinte nur, dass ich am ein Buch führen muss, welche Aus- und Einnahme und habe und am Ende des Jahres meine Lohn/Einkommenssteuererklärung wie sonst auch als Privatperson machen muss, mit dem Zusatz, was ich privat verdient habe....
Da ich auch noch Bafög bekomme, darf es eh nicht über 200 euro netto sein, das habe ich mit denen auch schon abgesprochen!!!
Kann mir jemand , falls ich mich doch gewerblich anmelden muss, auch den Paragraphen und Gesetz sagen, damit ich dort zum Gewerbeamt hingehen kann???
Wäre super lieb von euch!!!
Ach ja versicherung? Reicht meine Privathaftpflicht aus, die ich für mich selbst schon abgeschlossen habe für normale Sachen?`??
Jenny
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TorstenMo
Oh sorry, habe dieses Wochenende einen neuen PC bekommen und daher ging es mit dem Netz nicht. Steuerberater Kexel macht das auch in seiner Freizeit, schließlich ist es ja kostenlos, da darf es auch schon mal länger dauern, oder?
Also zur Frage:was ich genau anstellen muss um ein Kleingewerbe "anzumelden"
Einfach beim Gewerbeamt in der zuständigen Gemeinde oder Stadt ein Gewerbe anmelden. Alles weitere klären die dort. Übrigens, man kann kein KLeingewerbe anmelden. Diese Klassifizierung ergibt sich erst durch die Abfrage im steuerlichen Erfassungsbogen des zuständigen Finanzamtes. Dazu sind hier im Forum schon sehr viele BEiträge beantwortet worden.Reicht ein Rechtsschutz zur Absicherung bei Hausbesuchen?
Da würde ich eher eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Bereich abschließen. Vgl. dazu hier:
http://www.tarifevergleichen.com/versicherungen-vergleichen.html
Hier kann man sämtlcihe Versicheurngen vergleichen und INfos zu den Versicheurngen erfahren. Was decken die, was wird nciht bezahlt und versichert usw.Wo kann ich das letztendlich anmelden?
Weitere nötige Anmeldungen kann man beim Gewerbeamt erfahren. Im Bereich Pysiotherapie muss man aber schon eine geeignete Ausbildung haben, dass kann nciht jeder einfach machen. Da bitte ncoh mal beim Gewerbeamt erkundigen.
Oder sind es erotische Massagen? Da ist es wieder etas anders, macht auch mehr Spaß
Mensch! Erstmal vielen Dank für deinen Beitrag. Leider hab ich im September als du ihn geschrieben hast keine Benachrichtigung erhalten.
Ja mittlerweile is das auch sonst teilweise bei mir durchgesickert, dass ich das nicht von vorneherein anmelden kann. Aber das mit den Versicherungen war mir ne hilfe.
Ich möchte mich nicht als Physiotherapeut auf die Socken machen, sondern als ANGEHENDER Therapeut. Somit ist es mir untersagt Therapie zu machen, daher nur die Wellnessmassagen. Erotische Massagen würden bei mir so teuer werden, dass sie keiner zahlen will :-P
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@Sonnenschein
Bitte wende dich bei detallierten steuerlichen Fragen an einen steuerlichen Berater.
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Kostenlosen, verlässlichen Rat fordern und das auch noch mit Nachdruck - tut mir leid, aber dafür hab' ich kein Verständnis.
Gehen Sie mal zum Aldi und verlangen dort eine Tomate, aber keine die überlagert ist, sondern eine schöne, reife, rote.
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Hallo @Sonnenschein,
also eine Privathaftpflichtversicherung reicht, wie der Name schon sagt, nicht aus. Bitte Sachverhalt mit einem Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens besprechen.
Nach den Hinweisen 15.6 zu den Einkommensteuerrichtlinien
gehören zu einer freiberuflichen Tätigkeit (selbständigen Tätigkeit)Masseur (staatlich geprüft), Heilmasseur, soweit diese nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen (>BMF vom 22.10.2004 - BStBl I S. 1030),
Medizinischer Bademeister, soweit dieser auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig wird oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornimmt (>BMF vom 22.10.2004 - BStBl I S. 1030),
Zu einem Gewerbebetrieb gehörtMasseur (staatlich geprüft), Heilmasseur, wenn diese lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen (>BFH vom 26.11.1970 - BStBl 1971 II S. 249),
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Es war eilig und ist eh shcon lange Geschichte. Im Nachhinen betrachtet muss ich Ihnen Recht geben.
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