Lohnsteueranmeldung
(1 Antwort)Hallöchen,
könnt ihr mir sagen wie das mit der Lohnsteueranmeldung geht? Ich habe vom FA einen Bescheid zur Lohnsteueranmeldung bekommen.
Ich beschäftige seit 06/2007 eine Mitarbeiter auf Gleitzonenregelung. Lohnsteuer wird da nicht fällig.
Muss ich jetzt einfach eine Lohnsteueranmeldung mit 0,00 überall abgeben? Für wann ist die Anmeldung abzugeben? Im Voraus? Im nachhinein?
Ich lese überall bis zum 10. des Anmeldezeitraums. Also wenn ich für 2007 jemadnen amelden will dann hätte ich nur bis zum 10. Januar zeit?
Wenn Ihr mir hier etwas unter die Arme greifen könntet wäre ich dankbar,
Viele Grüße
Kai
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Antworten
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Hallo,
spätestens jetzt - Beschäftigung eines Arbeitnehmers - wird es Zeit dauerhaften fachkundigen Rat einzuholen.
Die Verpflichtungen, die mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern verbunden sind, sind sehr zahlreich und vielfältig. Falsche oder fehlenden Meldungen kosten sehr schnell mehr als ein Berater.
Fällt, bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers, dauerhaft keine Lohnsteuer an, genügt eine entsprechende formlose Meldung ans Finanzamt. Dann wird auf die Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen verzichtet. Im übrigen sind diesebis zum 10. des Folgemonats, als für den Lohnzahlungszeitraum Februar 2008 bis 10.03.2008, digital beim Finanzamt einzureichen, http://www.elster.de.
Weiteres unter http://www.steuernplusberatung.de/html/lexika.html
Suchwort: Lohnsteueranmeldung
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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