KV bei Kleingewerbe Friseur und Meisterpflicht
(1 Antwort)Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage auf welche ich noch keine Antwort gefunden habe.
Es geht um folgendes, meine Freundin und Ihre Tochter 7 Jahre bis dato. Hatz IV Empfänger (54 Euro) und ich ziehen nun zusammen, laut dem Gesetz sind wir eine Bedarfsgemeinschaft, Sie bekommt also kein Geld vom Arbeitsamt mehr da ich angeblich zuviel verdiene und somit für Ihre Krankenkasse einstehen muss, sprich den Mindestsatz von 130 Euro zahle damit sie versichert ist.
Wir haben uns überlegt ob Sie sich selbstständig machen sollte mit einem Kleingewerbe im Bereich Friseur und Nageldesign, aber kein Laden sondern die Kunden Vorort besucht oder von zuhause aus.
Wie sieht es dann mit der KV aus, kann Sie in der mit dem Mindestsatz bleiben? ich gehe nicht davon aus, dass Sie Riesen Umsätze machen wird.
Wie sieht es mit dem Bereich Friseur aus, war das nicht ein geschütztes Handwerk bei welchem sich nur welche mit Meisterbrief selbstständig machen dürfen.
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort
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Antworten
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Hallo Templer,
nur ganz kurz.Wie sieht es dann mit der KV aus, kann Sie in der mit dem Mindestsatz bleiben?
sofern ihre Freundin einen gewerblichen Nebenjob beginnt, also ein Nebengewerbe anmeldet, ist sie nicht wie ein hauptberuflich tätiger Unternehmer selbst für ihre Krankenversicherung zuständig. Sie kann also weiterhin mit dem besagten Mindestsatz versichert werden oder im Rahmen einer kostenlosen Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Ehepartner versichert werden. Sofern sie nicht verheiratet ist, scheidet die die letzte Variante natürlich aus. Nähere Informationen würde ich aber auf jeden Fall bei der zuständigen Krankenversicherung einholen.Handwerk bei welchem sich nur welche mit Meisterbrief selbstständig machen dürfen.
genau richtig, dass unser Handwerk ist noch eins von den Handwerken, wo die Meisterpflicht für den Selbstständigen notwendig ist. Wer keinen Meister nachweisen kann, muss bei der zuständigen Handwerkskammer mindestens sechs Jahre Berufserfahrung nachweisen, um eine so genannte Ausübungsberechtigungen zu bekommen. Von den sechs Jahren müssen ihre Jahre in leitender Stellung nachgewiesen werden. Mit dieser Auslegungsberechtigungen kann unter Umständen die Meister schlicht umgangen werden. Beim Friseurmeister weiß ich das nicht hundertprozentig, ich gehe einfach vom auch Meister wichtigen Dachdecker aus. Weitere Informationen bezüglich der Ausübungsberechtigung oder der Meisterpflicht bekommen Sie auf jeden Fall bei der Handwerkskammer oder beim Gewerbeamt.
ohne den Meistertitel oder die Ausübungsberechtigung können sie nur eine Tätigkeit im Rahmen eines Reisegewerbes durchführen und anmelden. Der Nachteil dabei sind die höheren Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die beim Reisegewerbe durchaus 100 oder 200 € betragen können. Außerdem dürfen sie keine Werbung für das Reisegewerbe im Friseurbereich machen, Sie müssen also im wahrsten Sinne des Wortes von Haus zu Haus ziehen und ihre Tätigkeit an der Haustür anpreisen. Getreu dem Motto: "können wir Ihnen ihre Haare schneiden? Sind ihre Haare zufälligerweise schon so lang, dass ich reinkommen kann und sie schneiden könnte?"
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