Kleingewerbe in der Elternzeit
(3 Antworten)Ich bin gelernte Fotografin und seit 16 Monaten in Elternzeit. Nun überlege ich kommendes Jahr ein Kleingewerbe (hauptsächlich Baby-Kinder- und Hochzeitsfotografie) anzumelden.
Was sind die Vorraussetzungen dafür, dass ich bei meinem Mann weiterhin Familienversichert bleiben kann? Gibt es eine Höchststundensatz und einen Höchstverdienst?
Habe drei Jahre Elternzeit beantragt, werde aber meine Arbeitsstelle nach der Elternzeit, mit Rücksprache meines Arbeitgebers, nicht mehr antreten. Muss ich trotzdem das Okay meines Arbeitgebers einholen?
Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten!
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Was sind die Vorraussetzungen dafür, dass ich bei meinem Mann weiterhin Familienversichert bleiben kann? Gibt es eine Höchststundensatz und einen Höchstverdienst?
eben, es muss ein Nebenjob bleiben, daher nicht mehr als 30 Stunden die Woche. Außerdem gibt es noch eine Durchschnittsregelung beim elterngeld. Und zwar wird das elterngeld aus dem Durchschnitt des einkommens vor Geburt und des während des Bezugszeitraums gegildet.
Beispiel:
durchschnittliches Nettoerwerbseinkommen im maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt = 1.500 EUR
durchschnittliches Teilzeiteinkommen (netto) im Bezugszeitraum: 1.000 EUR
Differenz = 500 EUR
davon 67% = 335 EUR = Elterngeld mit Teilzeittätigkeit oder gewerblichen Einkünften.
Besser während der Elternzeit gar nichts verdienen und davor maximal verdienen.
Oder den Elterngeldrechner nutzen.
Aus meiner Sicht: Immer Elternzeit so kurz wie möglich nehmen, dann Geld selbst auf die nötige Zeit verteilen, dann kann man auch dazuverdienen, ohne das was angerechnet wird.
Hier die häufigsten Fragen zur Existenzgründung, einfach mal lesen, da steht sehr viel Info drin.Muss ich trotzdem das Okay meines Arbeitgebers einholen?
Kann ich leider nciht genau sagen, haben hier einen Betrag zum Normalfall geschrieben:
Ich will mich nebenberuflich selbständig machen, muss ich meinen Chef informieren? FAQ 2 im Artikel Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
Wenn nicht im Arbeitsvertrag wegen Wettbewerbsverbot oder so was steht, dann eher nciht. Genau kann ich es aber nicht sagen, lieber einen Rechtsanwalt fragen. Oder einfach vorsichtshalber dem AG Bescheid geben, dann ist man auf der sicheren Seite, Gefahr: Man weckt schlafende Hunde.
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Vielen Dank schon mal für Deine Antwort.
Elterngeld bekommen ich keines mehr, da meine Tochter schon 16 Monate ist.
Soweit ich jetzt nachgelesen habe, kann ich als Kleingewerbetreibender 17500€ im Jahr verdienen, oder?
Hätte noch eine Frage zum Höchststundensatz. Der ist auf 15 Stunden pro Woche festgelegt. Gerade im meinen Beruf sitz ich auch einige Zeit am PC bei der Bildbearbeitung... wie will da jemand kontrollieren wie lange ich da arbeite?
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Soweit ich jetzt nachgelesen habe, kann ich als Kleingewerbetreibender 17500€ im Jahr verdienen, oder?
Genau, dazu können Sie unser Onlinetool zur Kleinunternehmerregelung nutzen.Hätte noch eine Frage zum Höchststundensatz. Der ist auf 15 Stunden pro Woche festgelegt. Gerade im meinen Beruf sitz ich auch einige Zeit am PC bei der Bildbearbeitung
Eben, das kann keiner nachprüfen, so lange man das nciht irgendwann mal in Rechnung stell und bspw. 45 Stunden für xyz auf Rechnung abrechnet.
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