Kleingewerbe anmelden im Erziehungsurlaub!?
(5 Antworten)Hallo,
ich befinde mich gerade im Erziehungsurlaub (ganz frisch) und erhalte bis Mai 2008 Elterngeld. Ich möchte nun zusammen mit einer Freundin einen kleinen Geschenkartikelladen eröffnen. Meine Freundin ist Hausfrau, d. h. nicht berufstätig und über ihren Mann familienversichert. Unser Laden soll nicht täglich geöffnet sein, damit wir die Voraussetzungen eines Kleingewerbes erfüllen. Meine Krankenkasse sagt nun, das es in meinem Fall problematisch wäre, weil ich nicht beweisen könnte, dass ich nicht mehr als 30 Std. in der Woche arbeiten werde. Habt Ihr da bereits Erfahrungen?
Wie müssen wir überhaupt vorgehen, bzw. was sollte unser erster Schritt sein? (Ein geeignetes Ladenlokal haben wir schon)
Vielen Dank im voraus, Nicole
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Antworten
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Hallo Heidi15771,
danke für die Frage.gerade im Erziehungsurlaub (ganz frisch)
Wir gratulieren dazuMeine Freundin ist Hausfrau, d. h. nicht berufstätig und über ihren Mann familienversichert
OK, das kann sie so lange, wie sie nicht hauptberuflich tätig ist. Also das berühmte KLeingewerbe.Unser Laden soll nicht täglich geöffnet sein, damit wir die Voraussetzungen eines Kleingewerbes erfüllen.
Die Regelung kenne ich so nciht, bei uns wird immer die Wochenstundenzahl von 15 als MAß genommen.
Wer also mehr als 15 Stunden / Woche tätig ist, ist dann hauptberuflich und nicht mehr nebenberuflich tätig, muss sich dann auch selber versichern, also keine Familienversicherung mehr möglich.Meine Krankenkasse sagt nun, das es in meinem Fall problematisch wäre, weil ich nicht beweisen könnte, dass ich nicht mehr als 30 Std. in der Woche arbeiten werde.
Diese Regelung kenne cih nciht, vielleicht kann Steuerberater Kexel dazu was schreiben. Ich würde dem aus dem Weg gehen, indem ich beim Gewerbeamt ein KLeingewerbe/ Nebengewerbe anmelden würde. Dass suggeriert dann automatisch die o.g. 15 Stunden die Woche und das ist weniger als 30 Stunden, somit hätte man den Beweis erbracht. Nähere Infos zum Nebengewerbe und die maximalen Stunden bitte beim Gewerbeamt holen.Erfahrungen?
Wie müssen wir überhaupt vorgehen, bzw. was sollte unser erster Schritt sein?
Da es ein Nebengewerbe, keine hauotberufliche Tätigkeit ist, gibt es keine Fördermittel für Existenzgründer. Also einfach Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden, dann steuerlichen Erfassungsbogen für das Finanzamt ausfüllen und los geht´s. Vorher natülcih noch Ware kaufen, einrichten, Werbung etc.
Eine kleine Checkliste (allerdings zur hauptberuflichen Tätigkeit) unter http://www.gruenderberatung24.de/checkliste-existenzgruendung.html
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Hallo,
durch die Tatsache, dass der Laden von zwei Personen betrieben wird und nicht täglich geöffnet ist, sollte sich nachweisen lassen, dass jeder Inhaber nicht mehr als 15 Std./Woche arbeitet.
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hallo. hier ist es ja echt toll wenn man was wissen will. bin auch noch zur zeit im erziehungsurlaub bis ende februar.
habe auch vor einen laden zu öffnen im nachbargebäude und würde da auch nur max15 stunden arbeiten (nebengewerbe)Würde da einen zettel an die tür schreiben das bei bedarf im nachbargebäude also bei mir geklingelt werden muß. Also es gibt keine geregelten öffnungszeiten. ist es richtig das man da nicht mehr wie 250 euro verdienen darf um noch familienversichert zu sein? muß ich mich also auch nicht bei der kranken kasse erst melden oder doch ?Muß ich erst gewerbe anmelden und dann zum steuerberater wegen dem erfassungsbogen?Sollte ich vielleicht doch lieber eine öffnungszeit von montag bis samstag von 15 stunden aufteilen ? Ich hoffe mir kann jemand helfen weil es sind doch noch so viele fragen die offen sind bevor man
losschießt.
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Bitte eröffen Sie ein neues Thema. Es bringt nicht viel an ein bestehendes ncoh mehr dran zu hängen. bitte setzen sie in den titel ihres thamas die passenden wort, so das der beitrag auch gefunden wird. also z.b. elterngeld geschäftseröffnun, ladeneröffnung oder erziehungsurlaub. ich werde diesen thread nun schließen. danke für ihr verständis.
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