Hauptjob weg und nun?

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Was passiert eigentlich wenn ich ein Nebengewerbe  mit finanziellen Verpflchtungen z.B. Ladenmiete usw. habe und plötzlich in meinem Hauptjob entlassen werde? Gibt es Arbeitslosengeld? Was passiert mit meinem Kleingewerbe? Was wenn finanzielle Rücklagen da sind dann gibt es doch bestimmt nix vom Amt? Bin ich dann gezwungen mein Kleingewerbe zum Hauptgewerbe zu machen auch wenn zu erkennen ist das es nicht zu packen ist?  Alles aufgeben und von den Rücklagen leben ist doch auch richtig KACKE !

Viele, viele ??????

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    Hi,

    und plötzlich in meinem Hauptjob entlassen werde?

    dann bist du arbeitslos und kannst beim Arbeitsamt arbeitslosengeld benatragen. Hat mit dem Nebengewerbe nichts zu tun.

    Das Gewerbe kannst du weiter laufen lassen, darfst halt nicht mehr als 165 EUR imMonta Gewinn machen, sonst wird es dir vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen.

    Was wenn finanzielle Rücklagen da sind dann gibt es doch bestimmt nix vom Amt?

    Bei Arbeitslosengeld 1 ist das egal, nur bei Hartz 4 musst du auf das ersparte acht geben.

    Bin ich dann gezwungen mein Kleingewerbe zum Hauptgewerbe zu machen auch wenn zu erkennen ist das es nicht zu packen ist?

    Nein, kann Nebengewerbe bleiben.


    • Das Gewerbe kannst du weiter laufen lassen, darfst halt nicht mehr als 165 EUR imMonta Gewinn machen, sonst wird es dir vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen.

      Wohlgemerkt es geht hier um den  GEWINN, hat ja nichts mit den Einnahmen zu tun, richtig?

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      • Ich vergass zu erwähnen das man von dem Arbeitslosengeld eines Teilzeitjobs sowieso net leben kann.  Was wenn das Amt einem nen Vollzeitjob anbieten kann, für ein Nebengewerbe bleibt dann kaum noch Zeit.   Freie Berufswahl ade?!

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  • +0 -0

    Hallo Ice,

    wenn der Hauptjob weg ist, würde auch ich eine Arbeitslosmeldung empfehlen. Arbeitslosengeld ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die wichtigsten:

    - vorher mindestens 12 Monate sv-pflichtig beschäftigt

    - persönliche Arbeitslosmeldung

    - Verfügbarkeit (eine Nebenbeschäftigung, egal ob selbständig oder angestellt,  darf nicht mehr als 15 Stunden in der Woche umfassen, der Verdienst darf nicht über dem alten Netto liegen)

    Man darf übrigens ruhig mehr als 165 Euro verdienen. Das wirkliche Ko-Kriterium ist ein Zusatzeinkommen, das größer ist, als das Netto, das dem Arbeitslosengeld zugrunde liegt.  Wird die Selbständigkeit schon länger ausgeübt, ist der Verdienst anrechnungsfrei.

    Das Vermögen spielt beim Arbeitslosengeld I  keine Rolle.

    Also, ich sehe keine Gründe zum Schwarzsehen. Durchatmen und das Geschäft ausbauen!

     


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