Gründungszuschuss und Nebenverdienst - Aber wie viel maximal?
(1 Antwort)Hallo Forumgemeinde,
ich habe ein kleines Problem bzw eine kleine Frage, hier mal eine kleine Erklärung von meinem Status bisher:
- Aus meiner normalern Arbeitslosigkeit herraus (Bewilligungsbescheid zu Arbeitlosen gem. § 117 SGB III liegt vor) habe ich letze Woche mein Antrag auf Gründungszuschuss gestellt, alle Unterlagen abgegeben und soweit alles ok.
Laut Kundenberater werde ich im Laufe dieser Woche entsprechend ein schreiben bekommen das die Zahlungen für Arbeitslosengeld eingestellt wird, und dafür entsprechend ein Bewilligungsbescheid für den Gründungszuschuss erhalten.
Soweit alles ok. Bei Antragsabgabe habe ich mein Kundenberater gefragt wie es mit einen entsprechenden Zusatzverdienst aus nicht selbständiger Arbeit ausschauen würde, ich hätte die Möglichkeit eine Zeitlang im Betrieb meiner Eltern ein Halbtagsjob anzunehmen. Die Antwort die ich bekomme habe, war ein wenig ernüchtern, er sagte mir, maximal 400 Euro, er wüsste aber nicht bescheid, und nach dem er irgendwo im Amt angerufen hat, meinte er das man maximal 175 Euro dazu verdiehnen darf.
Ich habe aber gelesen das ich ein Nebenverdienst (zweite Beschäftigung) annehmen darf, ohne das diese angerechnter wird, jedoch muss die Selbständige Arbeit zeitlich gesehen der nebenbeschäftigung überlegen sein.
Wenn ich insgesamt 1700 Euro (Gründungzuschuss + 300) erhalte, wie viel darf ich dann dazu verdiehnen ohne das es angerechnet wird? Wird das angerechner oder nicht? Wo kann ich hierzu etwas lesen? Wie wird das berechnet, ich hätte die möglichkeit ca. 800 is 1000 Euro netto dazuzubekommen.
Wenn kann mit eine Antwort geben, denn beim Arbeitsamt kann mit niemand weiterhelfen.
Schöne Grüße und vielen Dank für Eure mühe...
P.S. sehr guter Forum, hier habe ich schon viel in erfahrung gebracht in den letzen Wochen.
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Wer mehr dazu verdient setzt den Gründungszuschuss auf´s Spiel.
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