Gewerbe als Nageldesignerin ????
(1 Antwort)Hallöchen,
bin momentan etwas durcheinander.Ich hatte die Idee eine Nageldesign Schulung zu machen und dann auf 400€ Basis zu arbeiten. Leider wurde ich eines besseren belehrt,nämlich das ich ein Gewerbe anmelden muss usw.
Meine Frage:
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus(bin bei meinem Mann familienversichert)?
Muss ich von meinem Verdienst noch etwas abgeben,wenn ich unter der 17.500€Freibetragsgrenze bleibe.
Wie macht sich das auf dem Lohnsteuerjahresausgleich bemerkbar,wenn beim Finazamt eine Pfändung vorliegt?
Wäre über eine Antwort meiner vielen Fragen, sehr,sehr,sehr dankbar
monchichi78
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Antworten
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Also mit Hallöchen ist es hier nicht mehr getan,
nun denn, erst einmal Hallo,
auf 400 EUR kann man als Arbeitnehmer für einen anderen Arbeitgeber arbeiten.
Die 400-Euro-Regelung (Aushilfsbeschäftigung/Geringfügige Beschäftigung) gilt nicht für Unternehmer selbst.
Wird die Tätigkeit selbständig ausgeübt, ist sie bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung anzumelden.
Bei einem Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) bis zu monatlich 350 EUR besteht weiterhin Familienversicherung, siehe unter anderem http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/beitragsfreie_mitversicherung.html
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich heißt Einkommensteuererklärung. Mögliche Steuererstattung zahlt das Finanzamt, aufgrund der Pfändung, an die Pfändungsgläubiger.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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