Gewerbe als Nageldesignerin ????
(1 Antwort)Hallöchen,
bin momentan etwas durcheinander.Ich hatte die Idee eine Nageldesign Schulung zu machen und dann auf 400€ Basis zu arbeiten. Leider wurde ich eines besseren belehrt,nämlich das ich ein Gewerbe anmelden muss usw.
Meine Frage:
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus(bin bei meinem Mann familienversichert)?
Muss ich von meinem Verdienst noch etwas abgeben,wenn ich unter der 17.500€Freibetragsgrenze bleibe.
Wie macht sich das auf dem Lohnsteuerjahresausgleich bemerkbar,wenn beim Finazamt eine Pfändung vorliegt?
Wäre über eine Antwort meiner vielen Fragen, sehr,sehr,sehr dankbar
monchichi78
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Also mit Hallöchen ist es hier nicht mehr getan,
nun denn, erst einmal Hallo,
auf 400 EUR kann man als Arbeitnehmer für einen anderen Arbeitgeber arbeiten.
Die 400-Euro-Regelung (Aushilfsbeschäftigung/Geringfügige Beschäftigung) gilt nicht für Unternehmer selbst.
Wird die Tätigkeit selbständig ausgeübt, ist sie bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung anzumelden.
Bei einem Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) bis zu monatlich 350 EUR besteht weiterhin Familienversicherung, siehe unter anderem http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/beitragsfreie_mitversicherung.html
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich heißt Einkommensteuererklärung. Mögliche Steuererstattung zahlt das Finanzamt, aufgrund der Pfändung, an die Pfändungsgläubiger.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.deKommentar schreiben
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
- Existenzgründung in Thailand - Arbeiten unter Palmen ist kein Traumurlaub
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Gewerbeanmeldung FAQ 14
Darf jeder ein Gewerbe anmelden? Nach dem Grundsatz der ...
So meldet man ein Gewerbe an
Viele von Ihnen haben vielleicht schon die richtige Idee für eine Selbstständigkeit, sind sich abe...
Existenzgründung für Jugendliche – Gewerbeanmeldung als Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen
Die Gewerbeanmeldung sollte der erste Schritt in eine erfolgreiche Existenzgründung für Jugendlich...
Aus dem Ratgeber
Anmeldung Gewerbe - Nähen
Hallo seit einigen Wochen bin ich nun damit beschäftigt mich schlau zu machen, was alles auf mich zuk...
Student + Nebenjob + Freiberufler / Gewerbe
Hi, ich bin 22 Jahre alt und Student im 4 Semester als Kameramann. Ich bin momentan als 400€j...
Anmeldung Extragewerbe für Kollege vs. Steuereinsparung... Haken oder geht alles mit rechten Dingen zu?
Hallo allerseits Hab mal ne Frage zu einem Vorhaben, zu dem man mich momentan versucht zu überreden b...