Existensgründer

(7 Antworten) +1 | -0

Hallo;
ich hab schon fleißig bei euch gestöbert und bräuchte bitte trotzdem eine ehrliche Antwort von euch.
Ich hab seit 1997 ein Nagelstudio in nebenberuflicher Selbständigkeit und hab mich im März 2010 komplett mit einem zusätzlichen Kosmetikstudio selbständig gemacht.
Ich bekomme Gründerzuschuss und hab die Studios in meinem Haus.
Alles läuft super,aber ich hab den Wunsch nach einem 2. Kind .
??????????????????
Ich lese jetzt natürlich ,das man seine private Krankenversicherung weiter zahlen muss.
Bestände nicht einfach die Möglichkeit sich wieder arbeitslos zu melden um gesetzlich versichert zu sein und dort die 165,- Euro als Nebengewerbe anzumelden??
Ich hoffe ihr könnt mir positives Berichten.....noch ist alles im grünen

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    hi,

    Bestände nicht einfach die Möglichkeit sich wieder arbeitslos zu melden um gesetzlich versichert zu sein und dort die 165,- Euro als Nebengewerbe anzumelden??


    Ja, wenn du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, sonst Hartz 4, da bist du auch versichert.

    Wenn du eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hast, dürfte Variante 1 kein Problem sein.


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    Hallo;
    danke für deine schnelle Antwort.
    Ich müsste noch Anspruch haben ,weil ich nur 6 Monate arbeitslos war.
    Leider gibt es so ein blödes Gesetz,welches es nicht zulässt das man eine freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlt ,wenn man schon länger Teilzeit selbständig ist.
    Völlig bescheuert ,aber was solls.
    Könnt Ihr mir nur noch verraten ,nach was die Erzihungsgeldstelle dann das Elterngeld berechnet?
    Aus der Zeit der Selbständigkeit,oder von vorher?
    Danke ihr seit echt eine tolle Hilfe.
    LG Jenny


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  • +0 | -0

    Das eltergeld wird aufgrund der Einkünfte des Jahres vor der Geburt des Kindes ermittelt. Zu den Einkünften zählen sowohl das Gehalt aus einem angestelltenverhältnis als auch der Gewinn aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Das sollte aus dem Steuerbescheid des Jahres hervorgehen. Liegt der noch nicht vor, so wie das bei mir uns war, musst du eine aktuelle bwa erstellen lassen. Das macht dein Buchhalter.


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  • +0 | -0

    Hallo Torsten....
    Wie lange hab ich denn Zeit mich wieder arbeistlos zu melden? Nehmen die mich auch zurück,wenn ich bis zum Mutterschutz mit meiner arbeitslos Meldung warte,oder muss ich mich arbeitlos melden bevor ich schwanger bin?? Würde es gerne so lange wie möglich rauszögern.
    Danke Jenny


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  • +0 | -0

    Hallo,

    Nehmen die mich auch zurück,wenn ich bis zum Mutterschutz mit meiner arbeitslos Meldung warte,

    arbeitslos melden kann man sich nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das ist zum Zeitpunktes des Mutterschutzes nicht mehr so.

    oder muss ich mich arbeitlos melden bevor ich schwanger bin

    bevor nicht unbedingt - aber dann auch nicht zu Lange warten (ein Krankenhausaufenthalt wegen Problemen in der Schwangerschaft könnte die Planung sonst zu Nichte machen).

    Interessante Artikel zu diesem Thema:

    Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld für Selbständige
    Antrag, Einkommen und Auswirkungen des Elterngeldes


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  • +0 | -0

    Hallo Torsten,danke für die vielen Antworten.
    Ich hab gerade gelesen,das sich der arbeitlosen Anspruch verringert wenn man den Folgeantrag zum Gründerzuschuss bewilligt bekommt. Wisst ihr wie das läuft und wieviel Zeit einem da abgezogen wird ? Lg Jenny


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    Nach 9 Monaten gründungszuschuss stellst du einen folgeantrag. Wenn der bewilligt wird bekommst du weitere 6 Monate aber nur noch 300 €.


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