Dürfen Familienmitglieder im Kleingewerbe mitarbeiten
(3 Antworten)Hallo zusammen,
mal eine Frage. Dürfen Familienangehörige im Kleingewerbe mitarbeiten?
Im konkreten Fall sieht es so aus. Da ich momentan an einem Zweitwohnsitz wohne, mein Nebengewerbe aber gerne an meinem Hauptsitz anmelden möchte, da dort die Produkte gefertigt werden, weiß ich nicht genau, ob das so funktioniert. D.h. auf mich würde das Gewerbe laufen, aber vor allem meine Mutter würde die "Hauptarbeit" leisten (zumindest am Anfang). Dürfen Familienmitglieder ohne weiteres mitarbeiten oder muss man dieses "Personal" anmelden? Wenn ja, wo?
Wo muss das Kleingewerbe gemeldet werden? Da wo der Antragssteller wohnt oder wo die "Betriebsstätte" ist?
Danke für eure Antworten!
Beste Grüße
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Antworten
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hi und guten morgen blamba,
Dürfen Familienmitglieder ohne weiteres mitarbeiten oder muss man dieses "Personal" anmelden? Wenn ja, wo?
Selbstverständlich darf die Familie mitarbeiten. Sie müssen den Arbeitsvertrag nur so gestalten, das er einem so genannten Drittvergleich standhält, also die Mutter nicht besser behandeln als einen fremde Person in dieser Tätigkeit. Selbstverstänlich auch mit Überweisung usw. nicht bar auf die Hand bezahlen, das geht in die Hose.
Grundsätzlich ist Ihre Mutter Personal was auch ordnungsgemäß angemeldet sein muss. Also zunächst eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, dann Anmeldung bei der Krankenkasse Ihrer Mutter, Finanzamt wegen Lohnsteuerl, Soli und Kirchensteuer. Dann eine regelmäßige Lohn oder Gehaltsabrechnung und die BEiträge pünktlich überweisen. Dann kann nichts schiefgehen. Hier haben wir einen Gehaltsrechner, da können Sie sich schon mal alles vorab ausrechnen.
Andere Alternative 400 EUR Job oder auch als Minijob bekannt. Das sind dann 400 EUR für die Mutter oder das Familienmitglied und zusätzlich 30% SV (Sozialversciherung) an die BUndesknappschaft. Entweder über die Lohnsteuerkarte oder pauschal versteuert. Dazu würde ich übrigens einen Steuerberater oder ein Lohnbüro nutzen, da es im allgemeinen schwer ist regelmäßig Lohnabrechnungen auf dem neusten Stand durchzuführen, erst recht für Laien.
Das koste dann aber wieder extra. Dazu kann sicher Steuerberater Kexel mehr schreiben.
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Hallo torsten,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Jetzt nehmen wir mal an, dass meine Mutter freiwillig mitarbeiten würde, d.h. sie möchte daran garnichts verdienen, sodern mich nur unterstützen (ohne Gehalt, Krankenversicherung etc.).
Kann sie dann einfach mitarbeiten oder muss ich sie trotzdem irgendwo anmelden? Wie gesagt, sie würde mir nur helfen, da ich ja auch noch auf Vollzeit nebenher angestellt bin
Danke für Antwort!
gruß
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Hallo,
es wird gesetzlich niemand daran gehindert kostenlos zu arbeiten.
In Deutschland sehen das nur die Gewerbschaften eventuell anders.
Wenn Ihre Mutter für Sie umsonst arbeiten möchte, ist die ihr freier Wille und ist vom Finanzamt zu akzeptieren.
Anzumelden ist das Unternehmen bei der Gemeindeverwaltung in dessen Bereich das Unternehmen betrieben wird, am Ort der Betriebsstätte.
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