Beitragsmessungsgrenze 840 EUR
(1 Antwort)Hallo,
meine Krankenkasse sagte mir, dass die Bemessungsgrenze bei nebenberufliche Selbstständige bei 840 EUR liegt. Heißt das jetzt, dass meine Einnahmen nicht über 840 EUR liegen dürfen aus dem Gewerbe? Und ich verdiene in Teilzeit (20 Std./Wo.) 520 EUR netto. Wenn meine hauptberufliche Tätigkeit aber geringer ist als mein Nebengewerbe, könnte ich dann auch Probleme kriegen?
Und die Nebenberufliche Selbstständigkeit muss aus der Gewerbeanmeldung hervorgehen, haben sie mir gesagt. Ich dachte, in der Gewerbeanmeldung ist das egal, ob haupt- oder nebenberuflich. Erst beim Finanzamt....
Finde ich mit der Krankenkasse echt kompliziert. Der ganze Steuerkram dagegen ist viel einfacher.....
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Hallo,
Wenn meine hauptberufliche Tätigkeit aber geringer ist als mein Nebengewerbe, könnte ich dann auch Probleme kriegen?
Nein, Probleme nicht. Die Krankenkassen schauen immer, aus welcher Tätigkeit der Lebensunterhalt bestritten wird - und die ist dann krankenversicherungspflichtig.
siehe auch: Was muss ein Existenzgruender bei einem zusaetzlichen Minijob-bzw. einem 400,- EUR Job beachten FAQ17Ich dachte, in der Gewerbeanmeldung ist das egal, ob haupt- oder nebenberuflich.
Alles wissenswerte kannst du hier nachlesen: Gewerbeanmeldung FAQ 14Kommentar schreiben
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