Angestellter+Kleingewerbe aber nun selbständig

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Hallo,
Ich bin angestellter Grafiker und habe seit ca. 2 Jahren ein Kleingewerbe worüber ich ein wenig "Taschengeld" reinbekomme. Es ist eine nebenberufliche Tätigkeit. Nun geht anscheinend mein Arbeitgeber demnächst pleite und ich will mich dann komplett selbstständig machen. Aber auf Basis von ALG1+Gründungszuschuss. Also das volle Programm.
1. Ist das mit den Förderungen ein Problem da ich schon ein Kleingewerbe besitze? Üblicherweise meldet man das ja dann eigentlich alles gleichzeitig an.
2. wenn 1. kein Problem ist, würde ich das Kleingewerbe bis zum Jahresende durchziehen und dann auf ein normales umstellen. Das ist ja dann kein Thema oder?

Grüße

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Antworten

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    niemand ne idee?? sad
    dann werde ich wohl mal mein glück mit rumtelefonieren probieren...


  • +0 -0

    Hallo,

    bei Sachbearbeitern der BA ist immer ein kann dabei. Die sicherste Variante ist: Nebengewerbe abmelden, kurze Zeit verstreichen lassen und dann Hauptgewerbe mit Förderung anmelden.

    siehe auch:
    Gründungszuschuss
    Formular Gründungszuschuss
    Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss


  • +0 -0

    danke torsten...
    das mit der abmeldung habe ich mir auch schon überlegt aber normalerweise müsste ich doch dann mind. 24 monate warten oder? meine das irgendwo gelesen zu haben, von wegen "es darf keine selbstständigkeit innerhalb der letzten 24 monate vorliegen")


  • +0 -0

    Also... ob Kleingewerbe ja oder nein..auch das ist Gewerbe. Ob Nebengewerbe ja oder nein..egal..denn das ist nur ein statistischer Wert. Gewerbe ist Gewerbe. grundsätzlich ist folgendes zu beachten. Bevor du Gründerzuschuss beantragst, MUSST du mindestens einen Tag Arbeitslossengeld I beziehen bzw. den Anspruch haben. Das lässt sich alles parallel abwickeln, also Arbeitsloswerden, ALG I benatragen (Antragsstellungsdatum ist ausschlaggebend), ein - zwei tage später hingehen und Gründerzuschuss beantragen!!!

    Wenn alles gut geht bekommst du dann als nächstes den Bescheid über die Dauer und die Höhe des ALG I, somit erfüllst du grundvoraussetzung für Gründerzuschuss, nämlich beziehen von ALG I. Da du den gründerzuschuss erst 2 tage später beantragt hast (wieder ausschlaggeben Antragsstellungsdatum) wird dieser bei gewährung dann auch gegeben.

    Blöd wäre: Wenn dir aus irgendwelchen Gründen (hast selber gekündigt oder was auch immer), das ALG I nich gewährt wird, du schon antrag auf Gründerzuschuss gestellt hast und damit die grundvoraussetzung für den erhalt des Zuschusses nicht mehr gegeben wäre. Dann Pech und du kriegst NULL!!

    Zu dem Gewerbe mit dem An und Abmelden. Die beim Amt sind, und das würde ich NiIIIEEEE MALS behaupten:-), nicht dumm. Hast du also einen Super gut gelaunten Bearbeiter geht das irgendwie durch, hast du einen genauen dann nicht. Wie torsten schon gesschrieben hat ist der Zuschuss eine KANN Leistung und hängt letzten endes nur von deinem Bearbeiter beim Amt ab.

    TIPP: Sprich von Anfang an ehrlich und offen mit deinem Bearbeiter. sprich die Ist-Situation an, erwähne die Möglichkeit das Gewerbe abzumelden und nach Kündigung wieder neu zu starten und warte auf die Reaktion des Bearbeiters ab. Entweder er unterstützt dich, oder nicht. Aber versuchen auf gut glück sich da durchzumogeln und hoffen das keiner wegen des vorigen Gewerbes fragt, kann nur in die Hose gehen.

    Sag deinem Bearbeiter das du so potenzial siehst...großes planst und eentuell mal weitere Angestellte beschäftigst, dass aber in deiner Kalkulation die Zuschüsse gebraucht werden da du sonst über die Anfangszeit nicht Liquide wärst und dein Vorhaben daran scheitern kann.

    Ehrlichkeit ist in diesem Fall besser als das hoffen und rumreiten auf Paragraphen und Leistungstexten wann wer was zahlen soll und muss. Dabei kannst du nur verlieren den letzten Endes haben die immer recht!

    Auch hier wieder der Tip: Besorg dir nen Berater, Gründungscoach usw. gute und seriöse nehmen für Vorgespräche kein Geld und können dir bis zur gründung mit Rat und Tat individuell weiterhelfen...

    Viel Glück


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    wow, danke für die super umfangreiche Antwort!
    aber ich bin auch nicht blöd und dementsprechend habe ich von anfang an vor, die wahrheit und nichts als die wahrheit vorzutragen.
    außerdem bin ich ein ziemlich charismatischer typ mit viel positiven karma
    jedenfalls war ich heute schon bei meinem fußläufig gelegenen arbeitsamt (zum ersten mal seit dem ich dort wohne). und da hieß es doch echt ich wäre da falsch! obwohl mir das laut website vorgeschlagen würde für meine PLZ. ich müsse zu nem anderen, was viiiiiel weiter weg ist. das ist mal wieder so typisch und bezeichnend für das ganze System. Aber gut, der weg zur Selbstständigkeit ist ein harter und nichts wird einem leicht gemacht! Die Welt da draußen - vor allen dingen in Berlin - ist hart aber ich bin härter!
    überlege schon mir einen Blog aufzusetzen wo ich meinen Frust und meine erfahrungen in der ganzen Thematik festhalten...
    Ich glaube da kommt einiges Zusammen. Kapitel 1: First Contact to the Arbeitsagentur für Arbeit.
    auf gehts....


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    so, war heute dann endlich beim richtigen Amt.
    und da heißt es, das Kleingewerbe sein kein Ausschlussgrund und man hätte anspruch auf Gründungszuschuss.

    Grüße


  • +0 -0

    Deinen Frust zum Thema Arbeitsagentur musst Du nicht in einem eigenen Blog verarbeiten, das kannst du gern auf folgender Seite tun: http://www.arbeitslosengeld-2.de/


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