Angemeldetes Gewerbe, nachträgliche Gründung GbR?
(2 Antworten)Hallo,
erstmal vorweg: prima, dass es das Forum gibt. Viele von meinen Fragen hab ich schon als Passiv- User binnen kurzer Zeit beim Herumstöbern beantworten können.
Mein Fall liegt aber ggf. doch etwas speziell, drum formuliere ich mal wie folgt:
Im September 2009 habe ich beschlossen, mich im Bereich Videospielentwicklung selbstständig zu machen. Mein Arbeitsfeld liegt dabei in der künstlerischen (grafischen) Gestaltung von Spielumgebungen.
Da mir der Weg in die freiberufliche Zukunft trotz einer autodidaktischen Ausbildung von >4 Jahren fragwürdig schien, beschloss ich, ein Gewerbe anzumelden. Gesagt, getan bin ich nun also angemeldeter steuerpflichtiger Gewerbetreibender im Bereich der Videospielentwicklung, mit allem was dazu gehört.
Jetzt hat sich in den vergangenen Monaten aber eine Gruppe um meine Person herum gebildet, die in Zusammenarbeit künftig effektiver, schneller und besser die gleiche Arbeit wie bisher vorantreiben will (eigene Titel erstellen, andere Titel auf Anfrage bearbeiten).
Insofern wäre mein Gedanke nach eifriger Durchsicht der Möglichkeiten gewesen, eine GbR zu gründen, um uns, also die Gruppe, zu Gesellschaftern zu machen.
Dabei ergibt sich ein Problem: die Anteile der Arbeitsleistung sind äusserst unterschiedlich. Ich für meinen Teil arbeite an die 70 Stunden in der Woche, einer der Grafiker lediglich 2 bis 3 Stunden. Die Gewinnteilung ist für uns das kleinste Problem, aber die Frage ist, ob jeder, der einen (noch so kleinen) Beitrag zum Projekt leistet, auch Gesellschafter der GbR werden muss?
Oder wäre es gangbar, den nur am Rande beteiligten ihre Arbeitsleistung und Verdienste in Form von Rechnungen auf Auftragsbasis zu vergelten?
Sonst kämen wir, tendenz steigend, nämlich schon bald auf ungefähr 8 Gesellschafter - nicht sehr sinnvoll, oder muss es so sein?
Daran angeschlossen hätte sich die Frage, ob auch jeder der Beteiligten ein Gewerbe anmelden müsste, egal, ob er nun 20, 50, 500,... Euro monatlich an Umsatz macht? Diese Frage wird wohl zu bejahen sein, nehme ich an?
Im Prinzip sind wir nur ein leidlich talentiertes Rudel von jungen Menschen, die mit ihrer Gestaltungsarbeit eine Einnahmequelle erschließen wollen, ohne dabei an den Rand oder gar in den Bereich der Illegalität hineinzukommen - und das müsste doch machbar sein .
Viele Grüße und vielen Dank für alle Antworten im Voraus,
Til
P.S.: ich stehe vor dem 1. juristischen Staatsexamen, also könnt ihr mir gerne auch Fachbegriffe und Paragraphen um die Ohren hauen.
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Hallo unterliegst Entschuldigung für die verspätete Antwort, war viel zu tun.
aber die Frage ist, ob jeder, der einen (noch so kleinen) Beitrag zum Projekt leistet, auch Gesellschafter der GbR werden muss?
Muss nicht, kann und genau das musst Du oder die anderen Gesellschafter entscheiden und am besten schriftlich festlegen.
Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, zu viele Leute oder überhaupt eine GbR zu gründen. Je mehr Leute dabei sind, umso mehr Streit und Ärger gibt es, so meine Erfahrung. Besser ist es alles per Rechnungslegung mit entsprechenden Einzelunternehmen zu klären. Wer was tut soll eine Rechnung schreiben, der andere bezahlt. Keinerlei Verpflichtungen oder Risiko. Und was du verdienst gehört dir am Ende, Du musst mit niemandem erteilen. Finde ich besser, aber das ist Ansichtssache.
Eine GbR verursacht in der Regel bereits nach mehreren Monaten Streit, so meine Erfahrungen, sowohl aus dem privaten als auch aus dem geschäftlichen Bereich gibt es nur wenige Ausnahmen, die sich der wirklich gut verstehen und auf Dauer miteinander in dieser Gesellschaftsform zurecht kommen und arbeiten können.Daran angeschlossen hätte sich die Frage, ob auch jeder der Beteiligten ein Gewerbe anmelden müsste, egal, ob er nun 20, 50, 500,... Euro monatlich an Umsatz macht? Diese Frage wird wohl zu bejahen sein, nehme ich an?
Bei einer GbR müssen alle Gesellschafter beim gewerbeamt eine Art Gewerbeanmeldung unterschreiben und es wird nicht ein Einzelunternehmen, sondern eben die GbR angemeldet.P.S.: ich stehe vor dem 1. juristischen Staatsexamen, also könnt ihr mir gerne auch Fachbegriffe und Paragraphen um die Ohren hauen.
ich glaube das ist in diesem Fall nicht nötig, verweisen aber gern zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn es unbedingt um die Paragraphen und Absätze im Gesetz geht.
PS.: Ich habe diese Antwort mit einem Spracherkennungssystem diktiert, daher kann das stellenweise zu merkwürdigen Ausdrucksformen oder Wörtern kommen. Das bitte ich zu entschuldigen.Kommentar schreiben
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