Als soldat einen Nebengewerbe führen
(1 Antwort)Ich bin Berufssoldat und möchte nebenher eine Gewerbe anmelden. D.h. Ich möchte ein Kosmetikstudio eröffnen.
Meine Frau würde ich in dem Geschäft als Geringbeschäftigte einstellen. Ist so eine Konstalation Grundsätzlich möglich? (Was muss ich dabei bedenken)
Wenn meine Frau sich selbsständig macht, ist alleine für die Krankenkasse schon bei 322 € fällig.
Solange der Laden noch keine schwarzen zZhlen schreibt , wäre das eine möglichkeit. ?
Bitte keinen Hinweis , wie schon bei anderen , geh doch zum Steuerberater.
Vielen Dank für ein paar konsruktive Antworten
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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass für Berufssoldaten dieselben arbeitsrechtlichen Grundlagen gelten, wie für "normale" Arbeitnehmer. Dann darfst du ein Kosmetikstudio als Nebengewerbe betreiben. Du kannst dazu auch deine Frau als Geringbeschäftigte anstellen.
Bedenke bei dieser Variante auf jeden Fall, dass du für die Anstellung deiner Frau nicht unwesentliche Abgaben an die Bundesknappschaft zu entrichten hast. Mehr dazu hier:
Wie man mit einem Minijob Geld verbrennen kann
Ihr solltet euch besser mal ausführlich mit dem Thema "mithelfende Familienangehörige" auseinandersetzen. Und, so leid es mir tut, dafür wird euch der Gang zum Steuerberater in der Tat nicht erspart werden, denn das ist ein ganz eigenes Thema für sich...
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