400 EUR Job und Nebengewerbe bei einem Auftraggeber?
(3 Antworten)Hallo,
möchte hier mal kurz meine Situation schilder und hoffe es gibt jemanden, der mir einen Rat geben kann.
Zur Zeit arbeite ich bei einer Firma als 400 Euro-Beschäftigte, da momentan aber sehr viel zu tun ist, möchte mein Chef gerne, dass ich mehr arbeite und fragte mich, ob ich einen Gewerbeschein habe....
Habe ich momentan noch nicht...
Die Frage ist, kann ich ein Gewerbe als Kleingewerbetreibende anmelden und dann Rechnungen an meine jetzige Firma schreiben, je nachdem wieviele Stunden ich pro Woche gearbeitet habe (dann natürlich ohne den 400 Euro-Verdienst)? Es wird vermutlich so zwischen 10-20 Stunden die Woche variieren. Oder ist das dann eine Scheinselbstständigkeit, wenn ich nur den einen Auftraggeber habe?
Welche Möglichkeiten gäbe es noch? Wie sieht es mit einer Versicherung aus? Was kämen da an sonstigen Kosten auf mich zu?
Zur meiner persönlichen Situation möchte ich noch sagen, dass ich verheiratet bin und daher momentan gesetzlich bei meinem Mann krankenversichert bin.
Wäre sehr dankbar für fachkundige Hilfe.
Viele Grüße!
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Hallo Kade,
Du hast ja letztlich die Frage selbst beantwortet.Oder ist das dann eine Scheinselbstständigkeit, wenn ich nur den einen Auftraggeber habe?
Genau das ist es, liest er im Lexikon zum Stichwort Scheinselbständigkeit Etwas durch, auch hier ein paar Artikel im Gründermagazin:
Scheinselbständigkeit - Woran erkenne ich, ob ich scheinselbständig bin?
Wann ist ein Unternehmer Scheinselbständig? FAQ 19
so einfach geht es denn doch nicht, wäre ja auch den arbeitenden Menschen gegenüber ungerecht, wie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.Welche Möglichkeiten gäbe es noch?
Verhandler mit deinem Chef über Stunden und lass es normal über dein Angestelltenverhältnis laufen. Wenn du dich selbst wenn ich machen sollst, müsstest Du andere Auftraggeber suchen oder eben die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, so dass du nicht als scheinselbständigkeit durchgehst.
Schwarzarbeit Ist auch sehr gefährlich, wenn du oder besser ihr dabei erwischt werde, kann es beiden, sowohl deinem Chef als auch dir an den Kragen gehen. Versuchs also gar nicht erst.
Frag doch deinen Chef, ob er deinen jetzigen Minijob in eine Teilzeitbeschäftigung umwandeln kann? Sicher hat er das Problem, dass die hohen Lohnnebenkosten die lukrative geht zerstören, aber eine selbständigkeit nur durch seine Aufträge würde ich nicht empfehlen. Gern kannst du es aber trotzdem probieren, es gab auch schon Fälle, wo selbst nach vier Jahren kein Mensch geprüft hat. Wenn aber dann mal geprüft wird, könnte es teuer werden, da ja auch rückwirkend Beiträge erhoben werden.Kommentar schreiben
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort, tja habs mir ja irgendwie schon fast gedacht.
Allerdings nur nochmal zur Deutlichkeit, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden würde, würde ich nicht mehr als 400 Euro Kraft in dem Betrieb arbeiten. Zeitmäßig könnte ich mir das auch frei einteilen. Evt. wird auch bald mehr eine Außendiensttätigkeit daraus.
Wie sieht es denn mit einer Handelsvertretung aus? Die sind doch auch oft nur für eine Firma tätig. Kann man auch als Kleingewerbe eine Handelsvertretung machen?
Schwierige Situation, die Firma wird wohl keine Teilzeittätigkeit daraus machen, dafür fehlt momentan das Geld.
Evt. hätte ich noch einen Auftraggeber bei einer anderen Firma, allerdings ist das eine andere Tätigkeit und die Gewinne, die ich da erzielen würde, sind nicht besonders hoch.
Dann nochmal eine andere Frage, kann man das in etwa pauschal sagen, was da an Steuern bei der Einkommensteuererklärung anfallen? Angenommen ich würde jetzt ein Kleingewerbe anmelden, damit ca. 8.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen. Mein Mann verdient ca. 42.000 Euro als Angestellter, keine Kinder. Bin bislang in meinen Überlegungen immer so von ca. 30% ausgegangen, lieg ich damit total daneben?
Viele Grüße!
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Allerdings nur nochmal zur Deutlichkeit, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden würde, würde ich nicht mehr als 400 Euro Kraft in dem Betrieb arbeiten. Zeitmäßig könnte ich mir das auch frei einteilen. Evt. wird auch bald mehr eine Außendiensttätigkeit daraus.
Du wirst gekündigt um nachher vom ehemaligen Chef Aufträge zu bekommen = Scheinselbständigkeit unter den genannten Bedingungen.Wie sieht es denn mit einer Handelsvertretung aus? Die sind doch auch oft nur für eine Firma tätig. Kann man auch als Kleingewerbe eine Handelsvertretung machen?
Handelsvertreter sind nicht scheinselbständig, so wie etwa der Vorwerkvertreter oder der Versicherungsvertreter der LVM. Da wurde eine Ausnahme gemacht. Hätte wohl zu schwerwiegende wirtschaftliche Flgen, wenn alle diejenigen plötzlich Scheinselbständig wären.
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