nicht exklusive Vermarktung
(0 Bewertungen)Nicht exklusive Vermarktung bezeichnet die Vergabe der Vermarktungsrechte für ein Produkt, eine Dienstleistung, eine geistige Leistung oder ein sonstiges Gut, das Erträge am Markt erzielen soll, an mehrere Vermarkter gegen Zahlung einer Gebühr oder die Beteiligung an den Einnahmen. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Vermarktungsrechte vergibt, auch Eigentümer der Rechte ist, die mit dem Angebot verbunden sind, einschließlich des Urheberrechts.
Nicht exklusive Vermarktung nach Sparten
Die nicht exklusive Vermarktung bedarf der Abstimmung. Da das gleiche Angebot von mehreren Vermarktern vertreten wird, kann die Vermarktung in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden, z.B. nach Regionen. Nach diesem Prinzip arbeiten üblicher Weise Franchise- Unternehmen oder Marken mit eigenen Shops. Direktvertriebe überlassen es ihren Multiplikatoren, sich in ihrem Einzugsgebiet angemessen zu untersetzen. Ist die Weitervergabe der erworbenen Vermarktungsrechte per Vertrag möglich, sind darin auch die genauen Bereiche für die Weitervergabe definiert.
Nicht exklusive Vermarktung ohne Begrenzungen
Im Internet ist die nicht exklusive Vermarktung ohne Begrenzungen üblich. Hier kommt es darauf an, dass der Vermarktungsgegenstand durch die nicht exklusive Vergabe möglichst oft online auftaucht und durch die Kontakthäufigkeit ein besseres Ranking erzielt, d.h. in den Ergebnislisten der Suchmaschinen eine obere Platzierung erreicht wird.
Die Vorteile der nicht exklusiven Vermarktung
Für denjenigen, der die nicht exklusiven Vermarktungsrechte vergibt, erhöhen sich mit der Präsenz seines Angebots auf dem Markt durch viele Anbieter die Bekanntheit und der Umsatz. Der Vermarkter hat den Vorteil, dass er neben dieser Vermarktung noch andere Angebote in sein Portfolio aufnehmen kann. Die nicht exklusive Vermarktung ist immer preiswerter zu haben als die exklusive Vermarktung.
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