Nebentätigkeit
(1 Bewertungen)Der Begriff Nebentätigkeit umfasst das Nebengewerbe. Die Nebentätigkeit kann jedoch gewerblich oder nichtgewerblich betrieben werden. Sowohl ein Angestelltenverhältnis in Form eines Minijobs, geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, Teilzeitjob oder Midijob als auch die synonym zu verwendenden Begriffe der gewerblich angemeldeten Nebentätigkeit, das Kleingewerbe, das Nebengewerbe oder das Kleinstgewerbe sind Nebentätigkeiten. Es kommt dabei auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit an, der diese von der hauptberuflichen Angestellten oder dem haupteruflichen Unternehmen abgrenzt. Eine Unterscheidung wird in Deutschland lediglich von den Krankenkassen getroffen, während die Finanzämter alle Tätigkeiten gleich behandeln und als Einkunftserzielungsart sehen.
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- Torsten Montag
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