Minijob

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Bei einem geringfügigen Verdienst von wird von einem Minijob gesprochen. Die Höhe liegt derzeit bei monatlich maximal 400 €. Bei diesem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis fallen für den Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der Arbeitgeber wird mit einer geringen pauschalen Steuer belastet. Der Arbeitnehmer kann jedoch auch über seine Lohnsteuerkarte arbeiten. Bei einem Arbeitsentgelt von 400 € fallen für den Arbeitnehmer keine Lohnnebenkosten an. Die Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Stunden ist ebenfalls weggefallen. Dieser Job kann neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeführt werden. Vgl. Midi–Job, Nebenjob

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Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs.

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