Wochentag der Bewirtung entscheidend
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Viele Unternehmer achten bei einer Bewirtung eines Geschäftspartners oder eines Kunden an alles, an das Finanzamt, an den ordnungsgemäß ausgestellten Beleg, sogar an diekonkreten Bestandteile, die auf einer Bewirtungskostenrechnung enthalten sein müssen. Doch häufig korrigiert das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung oder Steuerprüfung die Bewirtungskosten trotz sorgfältiger Buchführung.
Warum?
Ganz einfach, weil Bewirtungskosten vom Finanzamt an einem Samstag oder Sonntag nicht als betriebliche Bewirtungskosten anerkannt werden. Daher sollte man im Vorfeld seine Bewirtung oder die entsprechenden Belege nicht auf einen Samstag oder Sonntag legen, was mit dem kostenlosen Onlinerechner vonsteuerberaten.de schnell nachzuvollziehen ist.
Übrigens, wer einen Steuerberater für weitergehende Fragen in Sachen Buchführung und Steuererklärungen benötigt, der kann mit dem ersten Steuerbüro im Internet steuerberaten.de sicher und wesentlich günstiger als bei seinen bisherigen Steuerberater um die Ecke beraten werden.
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