Wie war das gleich nochmal mit den Steuernummern?

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Was unter vielen Existenzgründern immer wieder zu Verwirrungen führt, sind die unterschiedlichen Steuernummern, die es gibt, und die Vorschriften, wie sie zu behandeln sind.

Die Steuernummer

Eine Steuernummer bekommt jeder Mensch, wenn er ein zuversteuerndes Einkommen hat, egal, ob dieses nun durch abhängige oder selbständige Arbeit erwirtschaftet wird. Unter dieser Steuernummer sind sie bezüglich ihrer Einkommenssteuer beim zuständigen Finanzamt geführt. In den meisten Bundesländern hat die Steuernummer den Aufbau xxx/xxx/xxxxx, aber auch die Form xx/xxx/xxxxx ist möglich.

Wird ein Gewerbe angemeldet, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Kleinunternehmer: Die Steuernummer bleibt in diesem Fall in der Regel unverändert.
  • Umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen: Es wird häufig eine neue Steuernummer vergeben, unter der der Gründer dann sowohl einkommenssteuerlich als auch umsatzsteuerlich geführt wird.

Die Umsatzsteuer-Ident-Nummer

Die Umsatzsteuer-Ident-Nummer könnennur Unternehmer besitzen. Sie wird jedoch nur auf Antrag vergeben. Einen entsprechenden Antrag stellen Gründer beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis. Dies ist jedoch nur erforderlich, wenn der Gründer Auslandsgeschäfte tätigt. Es muss dann außerdem stets eine Zusammenfassende Meldung abgegeben werden, die diese Auslandsgeschäfte beim Bundeszentralamt für Steuern anmeldet. Wie das geht, haben wir schon einmal in einem Artikel zur Zusammenfassenden Meldung detailliert erklärt.

Was immer wieder viele verwirrt: Auch ein Kleinunternehmer benötigt eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer, wenn er Auslandsgeschäfte tätigt, obwohl er überhaupt keine Umsatzsteuer ausweist. Der Denkfehler dabei ist, dass die Umsatzsteuer-Ident-Nummer nichts mit der deutschen Umsatzsteuerpflicht zu tun hat. Der einzige Unterschied beim Kleinunternehmer ist, dass er nicht zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung verpflichtet ist.

Welche Nummer muss wo auftauchen?

Es gibt vor allem zwei Stellen, die immer wieder zu dieser Frage führen: Rechnungen und das Impressum auf Websites.

Rechnungen

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Unternehmer auf ihren Rechnungen entweder die ausgegebene Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Ident-Nummer angeben müssen. Wir empfehlen Ihnen, die Umsatzsteuer-Ident-Nummer anzugeben. Dies hat nämlich zwei Vorteile:

  • Bei Auslandsrechnungen müssen Sie die USt-Id-Nr. ohne angeben. So müssen Sie Ihr Rechnungsformular nicht ständig ändern.
  • Anhand der normalen Steuernummer können Dritte bei einem Finanzamt telefonisch Daten über Ihr Unternehmen erfragen. Dies ist mit der USt-Id-Nr. nicht möglich.

Impressum

§ 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Umsatzsteuer-Ident-Nummer, sofern eine vergeben wurde, im Impressum der Firmenwebsite aufgeführt sein muss. Fehlt diese Angabe, ist dies ein Grund für eine Abmahnung. Für die Angabe der Steuernummer besteht an dieser Stelle keine Pflicht, weshalb daraus auch aus Sicherheitsgründen verzichtet werden sollte.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Danke für diese hilfreichen und "entwirrenden" Infos. Ich habe aufgrund dieses Artikels  das Impressum auf allen meinen Webseiten überprüft, um sicher zu gehen, dass ich die Ident -Nummer auch tatsächlich überall angegeben habe Gruß Harald

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  • Sie schreiben: "Anhand der normalen Steuernummer können Dritte bei einem Finanzamt telefonisch Daten über Ihr Unternehmen erfragen. Dies ist mit der USt-Id-Nr. nicht möglich." Welche Daten können abgefragt werden und idt es nur telefonisch möglich oder auch von einer web-site ? Vielen Dank ! R. Ortland

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Über den Autor Xing_icon

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  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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