Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?

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Hauptberufliche Selbständigkeit

Ab 18 Stunden / Woche gehen die Krankenkassen von einer hauptberuflichen Selbständigkeit aus. Solange eine hauptberufliche Selbständigkeit besteht, ist eine Familienversicherung nicht möglich. Selbst wenn der Gewinn des Unternehmes niedriger ist als der Beitrag zur Krankenversicherung, muss der Gründer zwingend eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Nebenberufliche Selbständigkeit

Hat sich der Gründer entschlossen, seine Selbständigkeit erst einmal nebenberuflich (Tätigkeit bis zu 18 Stunden / Woche) zu starten, kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Familienversicherung in Anspruch nehmen. 

Ehepartner

Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat den Betrag von 360,- EUR (Obergrenze ab 01.01.2009) nicht übersteigen.
Es darf keine anderweitige gesetzliche Versicherung vorhanden sein.

Kinder

Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat den Betrag von 360,- EUR (Obergrenze ab 01.01.2009) nicht übersteigen.
Nicht erwärbstätige Kinder können bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, bzw. sich in Schul- oder Berursausbildung befindende Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert sein.

Das heißt, dass gerade Gründer, die zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit mit geringen Einnahmen rechnen, eine nebenberufliche Selbstständigkeit anstreben sollten. Während dieser Zeit können sie weiter familienversichert bleiben und sich einen Kundenstamm aufbauen. Ist dieser erst einmal aufgebaut, wird aber wohl kaum etwas anderes übrig bleiben, als eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Hier sollte im Einzelfall genau überprüft werden, ob die gesetzliche Krankenversicherung den eigenen Anforderungen gerecht wird oder eher die private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden sollte.

Sowohl die IKK als auch die Barmer wiesen im Gespräch auf die eingehende Prüfung der o.g. Voraussetzungen hin.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.