Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
(10 Bewertungen)Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welche Steuererklärung muss ich abgeben? aber auch Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Da dieses Thema sehr komlex ist und auch verschiedene Steuerarten betrifft, kann man nicht in einem Artikel oder einem Satz antworten. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, eine kleine Serie daraus zu machen. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Umsatzsteuer. Danach werden die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer in jeweils einem Artikel behandelt.
Wer ist überhaupt umsatzsteuerpflichtig?
Die Umsatzsteuer entsteht gem.§ 1 UStG u.a, wenn ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland, gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist im $ 4 UStG geregelt und gilt bspw. für Ärzte und Versicherungsvertreter.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen zu den gesetzlich festgelegten Terminen die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Umsatzsteuererklärung abgeben. Dabei ist es unerheblich, ob der Unternehmer Umsätze zu 7 % oder 19 % Umsatzsteuer erbringt. Die einzelnen Termine und Fristen werden im folgenden erläutert.
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Umsatzsteuervoranmeldung
Alle Unternehmer, die nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 UStG fallen, haben gem. § 18 UStG die Pflicht, bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abzugeben. Die UStVA muss elektronisch perElster an das Finanzamt übermittelt werden.
Karenzzeit zur Umsatzsteuervoranmeldung
Sie Schonfrist für die Zahlung der Umsatzsteuer beträgt 3 Tage nach Ablauf der Voranmeldungspflicht. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Unternehmer nicht mit Säumniszuschlägen für eine verspätete Zahlung gem.§ 240 (3) AO rechnen. Diese Schonfrist gilt nur für Überweisungen. Für Barzahlungen oder Schecks gilt diese Frist nicht.
Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung
Beantragt der Unternehmer, der seine UStVA monatlich bzw. vierteljährlich abgibt, beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung, verlängert sich gem. § 18 (6) UStG die Frist zur Abgabe der UStVA um einen Monat.
Quartalszahler müssen nicht jährlich eine neue Dauerfristverlängerung abgeben. Eine einmal abgegebene und genehmigte Fristverlängerung gilt auch für die folgenden Kalenderjahre, solange die Verhältnisse sich nicht ändern.
Sondervorauszahlung bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung
Unternehmer, die monatlich eine UStVA abgeben müssen, sind gem. § 47 (1) UStDV i.V.m. § 48 UStDV verpflichtet, eine Sondervorauszahlung zu leisten.
Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.
Quartalszahler zahlen keine Sondervorauszahlung.
Grenzen der Umsatzsteuervoranmeldung
Bis maximal 1000,- EUR Umsatzsteuerschuld im Vorjahr muss der Unternehmer im laufenden Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Liegt die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr zwischen 1.000,- und 7.500,- EUR muss der Unternehmer vierteljährlich eine UStVA abgeben. Bei einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500,- EUR muss der Unternehmer die UStVA monatlich abgeben.
Umsatzsteuererklärung Abgabefristen
Zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind auch Unternehmer verpflichtet, die unterjährig keine Voranmeldungen abgeben mussten, bspw. Kleinunternehmer oder Jahreszahler.
Die Umsatzsteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.
Ausnahmen und Besonderheiten
Existenzgründer
Gem. § 18 (2) UStG müssen Gründer, im Gründungs- und Folgejahr, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben.
Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
Kleinunternehmer
Von Kleinunternehmern wird gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Freiberufler
Bei Freiberuflern ist die Umsatzsteuerpflicht von der Art der Tätigkeit abhängig. Fällt der Freiberufler mit seiner Tätigkeit, wie bspw. Versicherungsvertreter, unter die Steuerbefreiung des § 4 UStG, ist er nicht umsatzsteuerpflichtig.
Das Formular zur Umsatzsteuererklärung 2010
DOWNLOAD Formular Umsatzsteuererklärung 2010 (PDF, 118 KB)
DOWNLOAD Anlage_UR_2010 (PDF, 66 KB)
Quelle:
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- http://www.clever-clogs.de

kommentiert von Gast am 5. Januar 2010
hallo, zunächst vielen dank für die Zusammenfassung auf dieser Seite. Das war sehr hilfreich. Eine Frage habe ich noch zur Umsatzsteueranmeldung. Ich habe gelesen, dass sie bis zum 31.05. abzugeben ist. Als freiberuflicher Berater mache eine Gewinnermittlung über Einnahmen-Überschuss- Rechnung. Kann die Umsatzsteueranmeldung zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden? Vielen Dank und viele Grüsse Marko
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kommentiert von Gast am 6. Januar 2010
Schöner Artikel. Mich interessiert noch: 1. Wie gebe ich die (Jahres-) Umsatzsteuererklärung ab? 2. Wie erreiche ich die gesonderte Feststellung der Einkünfte?
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