Vorschriften zur Verwendung des KfW Gründerkredits

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Teil 2 von 3 aus der Serie:
KfW-Gründerkredit

KfW-Gründerkredit


Der Existenzgründer kann die Kreditsumme des KfW-Gründerkredites nicht so verwenden, wie er es für richtig hält. Die KfW hat für die Verwendung des Darlehens eindeutige Regeln aufgestellt.

Wie darf der KfW-Gründerkredit verwendet werden?

Die 100.000 Euro des KfW-Gründerkredits werden zu 30 % auf Betriebsmittel und zu 70 % auf Investitionen verteilt Das bedeutet folglich, dass der Gründer 30.000 Euro für die Anschaffung von Betriebsmitteln aufwenden kann und die restlichen 70.000 Euro für Investitionen.

Investitionen

Zu den Investitionen gehören bspw. der Erwerb eines Grundstückes oder Gebäudes, die Anschaffung von Anlagen und Maschinen sowie Ausgaben für einen Pkw oder ein Nutzfahrzeug. Lizenzen oder Software fallen ebenso unter den Fördererpunkt Investitionen, was insbesondere Freiberufler freuen wird. Architekten und Statiker bspw. müssen hohe Summen in den Erwerb von Software investieren.

Wichtige Informationen zur Abschreibung von Investitionsgütern.

Betriebsmittel

Zu den geförderten Betriebsmitteln zählen vor allem die Ausgaben für ein Warenlager bspw. die Ausgaben für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Das ist für Existenzgründer im Einzelhandel ein Riesennachteil. Ein neu eröffnetes Schuhgeschäft benötigt hohe Anfangsinvestitionen für ein ausreichend großen Warenlager. Der Händler darf trotzdem maximal nur die 30.000 Euro einsetzen. Das gilt selbst dann, wenn keine Investitionen in Höhe von 70.000 Euro getätigt werden müssen.

Kleingründungen bis 25.000 Euro

Die KfW hat für Kleingründungen bis 25.000 Euro bürokratische Erleichterung vorgenommen. So müssten diese Kleingründer bei der Beantragung des KfW-Gründerkredits keinen Liquiditätsplan einreichen.

Unsere Meinung dazu

Gerade bei so genannten Kleingründungen ist die Auseinandersetzung mit Einnahmen und Ausgaben enorm wichtig. Bisher mussten auch die Kleinunternehmer für einen Antrag auf Kfw-Fördermittel einen Liquiditätplan erstellen. So waren sie gezwungen, sich ihre finanzielle Situation vor Augen zu halten und genauestens zu prüfen. Die nun beschlossene bürokratische Erleichterung geht zu Lasten einer durchkalkulierten Finanzplanung. Die KfW sollte unserer Meinung nach diese Erleichterung noch einmal auf den Prüfstand stellen.

Im dritten Teil der Serie kfw-Gründerkredit geben wir Ihnen einen Überblick über die Haftungsfreistellung und die Zinskonditionen.

Quelle:
Förderdatenbank

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.