Raumkosten
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Teil 18 von 20 aus der Serie:
Buchführung für Existenzgründer
Buchführung für Existenzgründer
- Was ist Buchführung?
- Wer muss Bücher führen?
- Das Kassenblatt
- Die Systematik der Buchführung – Das Ablagesystem
- Wenn das Geld nicht reicht, Privateinlagen und Privatentnahmen
- Nicht jeder Unternehmer ist zur Anlagenbuchführung verpflichtet
- Gewinnermittlungsarten – Muss ich Bilanzieren oder reicht ein Einnahmen Überschuss Rechnung?
- Bestandteile der Gewinnermittlung
- Der Beleg oder die Rechnung – was muss drauf stehen und was ist Verzierung?
- Geschenke an Geschäftspartner
- Bewirtungsaufwendungen
- Typische nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Nicht abzugsfähige Ausgaben
- Vorweggenommene Betriebsausgaben
- Kfz–Kosten, pauschal oder tatsächlicher Aufwand?
- Kfz-Kosten
- Verpflegungspauschalen
- Raumkosten
- Telefon, Handy und Internet
- Abschreibungen
In einem Unternehmen entstehen häufig Betriebsausgaben in Zusammenhang mit einem betrieblich genutzten Raum. Diese Aufwendungen werden alsRaumkosten bezeichnet. So können regelmäßige Mietaufwendungen, Nebenkosten wie Heizung, Strom oder Wasser, aber auch Reparaturkosten sowie Reinigungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Schornsteinfegerkosten und der Aufwand für die Hausverwaltung als Raumkosten verstanden werden. Raumkosten mindern denGewinn des Unternehmens. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines gültigen Mietvertrages. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob die Raumkosten zu 100% abzugsfähige Betriebsausgaben sind oder ob eine Korrektur aufgrund einer privaten Nutzung vorgenommen werden muss.
Beispiel
Das Unternehmen hat zwei Räume mit einer Gesamtfläche von 200 m² per Vertrag gemietet. Der eine Raum mit einer Fläche von 50 m² wird jedoch vom Chef des Unternehmens privat genutzt. Daher können lediglich 75% der Mietaufwendungen und der Raumkosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Raumkosten
- Reparaturkosten
- Betriebsausgabe
-
Magazin
- Telefon, Handy und Internet
- Typische nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Wenn das Geld nicht reicht, Privateinlagen und Privatentnahmen
- Verpflegungspauschalen
- Nicht abzugsfähige Ausgaben
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kommentiert von Philip am 29. Dezember 2009
Wenn 30% eines Eigenheim gewerblich genutzt werden, können dann auch 30% der Hypothekenzinsen steuerlich geltend gemacht werden?