Vorweggenommene Betriebsausgaben

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Existenzgründer haben bereits vor der Gewerbeanmeldung und allen in diesem Zusammenhang stehenden Amtswegen Ausgaben für Telefon, Internet oder Parkgebühren. Aber auch Reisekosten, Eintrittsgelder für Messebesuche oder Bürobedarf müssen bereits vor der eigentlichen Geschäftstätigkeit verauslagt werden. Alle diese Zahlungen können als vorweggenommene Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Ansatz vorweggenommener Betriebsausgaben ist allerdings, dass der künftige Unternehmer für alle diese Ausgaben entsprechende Rechnungen oder Quittungen vorweisen kann und ein zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang existiert.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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