Steuerliche Auswirkungen der Hochzeit

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Der schönste Tag im Leben ist die eigene Hochzeit. Doch mit der Hochzeit verändert sich auch steuerlich so einiges. Waren beide Partner in Zeiten der Ledigkeit noch unter Steuerklasse I geführt, so sind jetzt zwei verschiedene Möglichkeiten gegeben. Bei der Steuerklassen-Kombi III / V wird davon ausgegangen, dass derjenige Partner, der in der Steuerklasse III ist, gut 60 Prozent des Familieneinkommens erwirtschaftet. Deshalb sollte er natürlich niedriger besteuert werden. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, dann wird meist die Steuerklassen-Kombi IV / IV gewählt.

Ehegattensplitting nicht immer möglich

Allerdings können sich nicht alle Ehepaare nach dem günstigeren Ehegattensplitting besteuern lassen. Wer zum Beispiel nur kirchlich heiratet, was seit Anfang 2009 möglich ist, kann keine steuerlichen Änderungen erwarten. Denn erst durch den standesamtlichen Trauschein wird die Anwendung der Splitting-Tabelle anstelle der Grundtabelle möglich. Jung vermählte Paare können dem jedoch vorbeugen.

Wer die standesamtliche Trauung noch bis zum 31.12.2009 nachholt, kann die Zusammenveranlagung nach der Splitting-Tabelle für das komplette Jahr beantragen.

Die Abgeltungssteuer

Ein weiteres wichtiges Thema für jung verheiratete Paare ist die Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent auf alle Erträge aus Kapitalanlagen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag, sowie die Kirchensteuer, sofern man der Kirche angehört. Allerdings kann der Abzug der Abgeltungssteuer mit Freistellungsaufträgen vermieden werden. Als Ehepaar stehen Freibeträge von 1.602 Euro jährlich zur Verfügung.

Diese können auf verschiedene Banken und Geldanlagen aufgeteilt werden. Allerdings dürfen die Freistellungsaufträge nur von beiden Ehegatten gemeinsam erteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Konto nur auf einen Ehegatten oder auf beide Namen läuft. Ebenfalls muss der Freistellungsantrag auf einem entsprechenden Vordruck erfolgen. Dieser ist jedoch bei der Bank in der Regel vorhanden.


Quelle:
Steuerzahler 05/2009, S. 89

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