So können Existenzgründer weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen
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Vielen Auflagen und Verordnungen müssen Existenzgründer im direkten Zusammenhang mit der Gründung prüfen. Das gilt ebenso für familienversicherte Angehörige, als auch für die Selbständigen selbst. Ob nun privat oder gesetzlich versichert, Kinder, Arbeitslosigkeit oder oder oder – es gibt in jeder Situation einige Grundregeln zu beachten.
Fall 1 – Der Existenzgründer bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bleibt der Gründer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ändert sich für ihn und seine Angehörigen nichts. Die kostenlose Familienversicherung kann weiterhin für die Ehefrau und die Kinder genutzt werden.
Fall 2 – Der Gründer wechselt in die private Krankenversicherung und der Ehepartner ist angestellt
Der Existenzgründer kann mit dem Beginn seiner Selbständigkeit in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Hat der Ehepartner eigene Einkünfte, wie bspw. Lohn oder Gehalt, muss für die Krankenkasse einFamilienfragebogen ausgefüllt werden. Mit diesem Fragebogen wird festgestellt, welcher Partner überwiegend für den Unterhalt der Familie aufkommt. Bei dem besser verdienenden Partner werden die Kinder dann in Punkto Krankenversicherung zugeordnet. Das kann also auch heißen, dass der privat versicherte Familienvater für seine Kinder eine private Krankenversicherung abschließen muss. Diese ist zwar wesentlich günstiger als eine Versicherung für einen erwachsenen, sorgt jedoch für eine zusätzliche finanzielle Belastung, wenn gleich eine wesentlich höhere Absicherung und vorsorge für die Kinder geschaffen wurde. Übrigens: Eine private Krankenversicherung für Kinder kostet ca. um die 100 EUR monatlich, je nach Versicherung.
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Fall 3 – Der Gründer wechselt in die Private Krankenversicherung und der Ehepartner hat keinen Anspruch auf Hartz IV
In diesem Fall gibt es kein Abwägen, sowohl der Ehepartner als auch die Kinder müssen in der private Krankenversicherung versichert werden. Das ist auf Dauer eine teure Angelegenheit.
Vergleichen Sie die Leistungen der Krankenkassen untereinander
Quelle:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.