Rechnungen mit vorläufiger Steuernummer?
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Weisen Unternehmer in ihren Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer aus, müssen sie ihre Steuernummer oder alternativ ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Klein- und direkte Subunternehmer sind von dieser Regelung nicht betroffen. Fehlt die Angabe der Steuernummer, hat das für den Rechnungsempfänger Konsequenzen. Er darf sich die Vorsteuer aus dieser Rechnung nicht ziehen.
Dürfen Gründer keine Rechnung schreiben?
Existenzgründer erhalten ihre Steuernummer in der Regel erst 4 – 6 Wochen nach der Gewerbeanmeldung. Den Gründern kann allerdings nicht zugemutet werden, 6 Wochen lang ihre Arbeit nicht in Rechnung zu stellen. Als Alternative kann der Jungunternehmer in diesem Zeitraum die vorläufige Steuernummer verwenden.
Vorläufige Steuernummer
Das Niedersächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 20.02.09 Az. 16 K 311/08 bestätigt, dass eine von der Finanzverwaltung vergebene vorläufige Steuernummer verwendet werden darf.
Urteil Az. 16 K311/08 (PDF, 35KB)
Fall
Im konkreten Fall wurde einem Gründer im Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung die Steuer-Nr./Az. 75/180 Wv angegeben. Diese Steuernummer wurde vom Gründer für die Rechnungslegung verwendet. Dem Rechnungsempfänger wurde daraufhin der Vorsteuerabzug versagt. Dagegen reichte der Rechnungsempfänger Klage ein.
Mit dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes bekam der Rechnungsempfänger Recht. In der Urteilsbegründung heißt es:
Der Vorsteuerabzug scheitert auch nicht daran, dass in den Rechnungen als Steuernummer "75/180 Wv", Finanzamt: B angegeben ist.
Wie sollen sich Gründer zukünftig verhalten?
Existenzgründer können die vorläufige Steuernummer verwenden. Um aber keine Auseinandersetzungen mit den Kunden oder der Finanzverwaltung wagen zu müssen, sollten Gründer sich um eine zeitnahe Erteilung der Steuernummer bemühen. Für die Rechnungsstellung ist es sowie so passender, die USt-IdNr. zu verwenden. Dadurch wird der Versuch vereitelt, an sensible Daten des Unternehmens zu gelangen. Die USt-IdNr kann mit dem steuerlichen Erfassungsbogen beantragt werden.
Weitere interessante Seiten zu diesem Thema:
Vorsteuerabzug trotz falscher Steuernummer
Steuerberater Empfehlung
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Steuernummer
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Magazin
- Steuernummer oder UStIDNr auf der Rechnung?
- Wie war das gleich nochmal mit den Steuernummern?
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Vorlagen
- Rechnung ohne Umsatzsteuer (Download für nur 1,99 €)
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.