Preisangabenverordnung: Umsatzsteuer und Versandkosten - so geht's
(2 Bewertungen)
Teil 2 von 4 aus der Serie:
Die Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung
- Die Preisangabenverordnung (PAngV) und ihre Bedeutung
- Preisangabenverordnung: Umsatzsteuer und Versandkosten - so geht's
- Grundpreise richtig angeben – so geht’s
- Sonstige Preisbestandteile und weitere Besonderheiten
Wie wir bereits im ersten Teil unserer kleinen Serie zur Preisangabenverordnung gelesen haben, ist es ihre Hauptaufgabe, den Verbraucher vor unklaren Preisangaben zu schützen. Dabei geht es vorrangig um die Preisbestandteile, wie Umsatzsteuer und Versandkosten.
Inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versand - so formulieren Sie richtig
Die Angabe inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versand ist eine der wichtigsten, gerade im Onlinehandel. Sie kann mittels dreier Varianten angezeigt werden. Ob die Floskel dabei ausgeschrieben oder verständlich abgekürzt wird, spielt keine Rolle.
- Die Versandkosten und Mehrwertsteuerhinweise werden direkt hinter dem Preis des Produkts angegeben.
- Die Versandkosten und Mehrwertsteuerhinweise werden in der Fußzeile angegeben, die Einzelpreise sind mit Sternchen zu kennzeichnen.
- Die Versandkosten und Mehrwertsteuerhinweise werden auf einer gesonderten Seite, etwa der Produktdetailseite angegeben.
Bei der ersten Variante ist es wichtig, dass die Hinweise sich nicht übermäßig von den Preisangaben unterscheiden, sie dürfen etwas kleiner geschrieben sein, müssen aber gut lesbar bleiben. Bei der zweiten Variante muss die Sternchenkennzeichnung eindeutig erfolgen, so dass klar ist, dass die Fußzeile zu beachten ist. Der Begriff Versandkosten muss zur Versandkostentabelle des Onlineshops verlinkt werden. In der dritten Variante muss der Kunde die betreffende Seite vor Einleiten des Bestellvorgangs zwingend aufrufen, andernfalls sind die Vorgaben der PAngV nicht erfüllt.
Weitere Punkte zur Umsatzsteuer
Die Angabe „Nettopreis + MwSt" verstößt gegen die Vorgaben der PAngV und kann somit nicht als ausreichend bezeichnet werden, wie schon der BGH bestätigte. Wird der Bruttopreis angegeben mit dem Zusatz „inkl. MwSt." erfüllt dies die Vorgaben der PAngV, es muss kein zusätzlicher Hinweis auf den Prozentsatz der MwSt. erfolgen. Ebenfalls ist es nicht erlaubt, lediglich den Nettopreis anzugeben mit einem Hinweis, dass die Umsatzsteuer noch hinzukommt. In diesem Fall wäre für den Verbraucher ein zusätzlicher Rechenschritt notwendig, um den Endpreis herauszufinden.
Lesen Sie im nächsten Teil, wie Sie mit Grundpreisen umgehen müssen, um nicht gegen die PAngV zu verstoßen.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Versandkosten
-
Magazin
- Die Preisangabenverordnung (PAngV) und ihre Bedeutung
- Sonstige Preisbestandteile und weitere Besonderheiten
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Kommentare
Interessantes aus dem Magazin
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
So werden Preise mit und ohne Mehrwertsteuer kalkuliert
Die Prei...
Vorlage für eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
Unternehmer mit geringen Umsätzen haben die Wahl, ob sie als ...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Aus dem Ratgeber
Umsatzsteuer-ID bei Kleingewerberegelung - Trotzdem Vorteile?
Guten Tag, ich habe eine Frage, welche die Kleingewerberegelung betrifft. Es ist ja...
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte folgendes Problem bzw. folgende Fragen zur ...
Seit 5 Jahren noch nie über 17.500 - trotzdem Umsatzsteuer?
Hallo, ich bin seit 5 Jahren Freiberuflich tätig. Bis Februar dieses Jahres war ich gleichzeitig Stud...