Monatlicher Gewinn und Krankenversicherung fürs Kind, das müssen Unternehmer beachten
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Teil 2 von 2 aus der Serie:
Krankenversicherung Kind
Krankenversicherung Kind
- Ab welchem Gewinn müssen Kinder privat versichert werden?
- Monatlicher Gewinn und Krankenversicherung fürs Kind, das müssen Unternehmer beachten
Mit dieser Frage beschäftigen sich viele erfolgreiche Unternehmer nach der Anlaufzeit der Unternehmensgründung. Imersten Teil unserer Serie haben wir die Begriffe Jahresarbeitsentgeltgrenze, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze erläutert, dadurch wird der Gesetzestext verständlich.
Das Gesetz gibt Auskunft über die tatsächliche Regelung
Im §10 SGB 5 ist aufgeführt:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommenregelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigtund regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Das bedeutet, hat der Selbständige monatlich einen höheren Gewinn als 4.125 Euro (das ist mehr als ein Zwölftel derJahresarbeitsentgeltgrenze in 2011), können die Kinder nicht mehr über den Partner in der GKV in der Familienversicherung versichert bleiben. Für die Kinder ist ein eine eigene PKV abzuschließen.
Ausnahme:
Wenn der in der GKV Versicherten Partner mehr verdient, als der Unternehmer, können die Kinder weiterhin in der GKV familienversichert bleiben.
Beispiel 1
Der Selbstständige kann laut seiner BWA monatlich über einen Gewinn von 4.500 Euro verfügen. Seine Ehefrau erhält im Angestelltenverhältnis einen Nettolohn von 2.500 Euro. In dieser Konstellation sind die Kinder nicht mehr in der GKV familienversichert.
Beispiel 2
Der Selbstständige verfügt wieder über einen Gewinn von 4.500 Euro, seine Ehefrau erhält einen Nettolohn von 5.000 Euro. Die Ehefrau ist weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Bei dieser Konstellation können die Kinder weiterhin in der GKV familienversichert bleiben. Diese Konstellation ist aber eher unrealistisch, bei einem Nettolohn von 5.000 Euro bietet sich der Wechsel in die PKV an.
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Quelle:
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-
Lexikon
- Gewinn
- Beitragsbemessungsgrenze
-
Magazin
- Ab welchem Gewinn müssen Kinder privat versichert werden?
- Vorlage betriebswirtschaftliche Auswertung - BWA
- Serienanwahl:
- 1
- 2
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.