KfW-Gründerkredit startet zum 1. April 2011
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Teil 1 von 3 aus der Serie:
KfW-Gründerkredit
KfW-Gründerkredit
- KfW-Gründerkredit startet zum 1. April 2011
- Vorschriften zur Verwendung des KfW Gründerkredits
- KfW-Gründerkredit muss bei der Hausbank beantragt werden
Zum 31. März 2011 läuft das Förderprogramm KfW-Startgeld aus. Nahtlos fügt sich das neue Förderprogramm der KfW, der KfW-Gründerkredit, mit dem Startdatum 1. April 2011 an. Der KfW-Gründerkredit ist für Existenzgründer aus dem gewerblichen Bereich und für Freiberufler nutzbar. Die KfW verbessert mit der neuen Förderung ihre bisherigen Förderbedingungen und kommt so den Gründern mit Kapitalbedarf entgegen.
Sinn und Zweck des KfW-Gründerkredits
Der KfW-Gründerkredit zählt zu den Fördermitteln für Existenzgründer. Ein Großteil der Banken steht dem Kreditbedarf von Existenzgründern sehr vorsichtig gegenüber. Gründer, die für einen erfolgreichen Start unbedingt auf Fremdmittel angewiesen sind, haben es enorm schwer die Banken für eine Finanzierung zu begeistern. An dieser Stelle springt der KfW-Gründerkredit ein. Die KfW übernimmt einen Großteil des Ausfallrisikos und macht so die Kreditvergabe für die ortsansässigen Banken attraktiv.
Wer kann den KfW-Gründerkredit beantragen?
Existenzgründer, in den ersten drei Jahren nach der Existenzgründung, können den KfW-Gründerkredit beantragen. Gefördert werden Einzelunternehmungen, Teamgründungen und Gründungen im Nebenerwerb. Existenzgründungen im Nebengewerbe werden jedoch nur dann gefördert, wenn mittelfristig aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe hervorgeht. Mit mittelfristig ist in der Regel eine Zeitspanne von drei Jahren gemeint. Förderfähig ist ebenso die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens.
Förderung für Existenzgründer wird verdoppelt
Die KfW hat Ihre Fördermöglichkeiten ausgeweitet. So wurde die Kreditsumme von bislang 50.000 Euro beim Kfw-Startgeld auf 100.000 Euro für den KfW-Gründerkredit angehoben. Von dieser Erhöhung profitieren insbesondere kleinere, gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen. Der Förderbetrag gilt für jeden Antragsteller. Das bedeutet, bei der Gründung einer GbR, die aus zwei Existenzgründern besteht, können maximal 200.000 Euro fremdfinanziert werden.
Im zweiten Teil der Serie KfW-Gründerkredit wollen wir die Vorschriften zur Verwendung des Darlehens näher beleuchten.
Quelle:
FörderdatenbankBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gründerkredit
- Kapitalbedarf
- Freiberufler
-
Magazin
- Vorschriften zur Verwendung des KfW Gründerkredits
- KfW Startgeld – günstig für Existenzgründer
- KfW-Gründerkredit muss bei der Hausbank beantragt werden
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.