Hartz IV und als Nebenjob Chef?
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Hartz IV – Empfänger müssen nicht unbedingt Vollzeitselbständig sein, um Geld zu verdienen. Eine Nebentätigkeit ist ebenso akzeptabel und verhilft dem Arbeitslosengeld II-Empfänger ein Nebeneinkommen aufzubauen. Einstiegsgeld kann dafür leider nicht beantragt werden, aber es sollte in regelmäßigen Abständen der Bezug und die Unterstützung durchALG II geprüft werden. Der ALG II-Empfänger kann nämlich bis zu 100 EUR hinzuverdienen. Bei einer gewerblichen Nebentätigkeit, bspw. beim Onlineauktionshaus eBay, ist der Gewinn ausschlaggebend, also der nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen verbleibende Restbetrag. Ein weiterer Pluspunkt ist der auch in der Nebentätigkeit bestehende Krankenversicherungsschutz für den nebengewerblich Tätigen. Anfangsinvestitionen, Fahrtkosten, Wareneinkäufe und Telefonkosten verhindern die Kürzung des ALG II in den meisten Fällen. Verdient der Hartz IV-Empfänger künftig mehr, so sollte er sich auch von seinem Bedürftigkeitsstatus lösen und versuchen auf eigenen Beinen zu stehen, nur so gelingt die vollberufliche Selbständigkeit. Das Zauberwort heißt in diesem Fall „Loslösen von der Stütze“.
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